Vergütung des Vorstands

Die Vergütung des Vorstands setzt sich zusammen aus der Grundvergütung, dem Jährlichen Bonus, einer langfristigen, aktienbezogenen Vergütung sowie der Zuführung zum Pensionsplan. 
Der überwiegende Teil der gesamten Zielvergütung ist leistungsabhängig, wobei die aktienbezogene Vergütung das größte Gewicht hat. Hierdurch wird, zusammen mit weiteren Elementen des Vergütungssystems wie dem verpflichtenden Eigeninvestment in Allianz Aktien sowie Malus und Clawback, sichergestellt, dass die nachhaltige Unternehmensentwicklung im Vordergrund steht und die Interessen des Vorstands und der Aktionärinnen und Aktionäre übereinstimmen.
Detaillierte Informationen zum Vergütungssystem für den Vorstand der Allianz SE finden Sie hier:
2025
Das aktuelle System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Allianz SE wurde in der Hauptversammlung am 8. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 7 mit einer Mehrheit von 70,89% gebilligt.
2021
Das vorherige System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Allianz SE wurde in der Hauptversammlung am 5. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 5 mit einer Mehrheit von 87,14% gebilligt.
Den aktuellen Vergütungsbericht und die Vergütungsberichte aus den vergangenen Jahren finden Sie hier:
Die Vergütung des Aufsichtsrats wird, der Struktur und der Höhe nach, von der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt.
Ziel der Führungskräftevergütung ist es, eine wettbewerbsfähige Vergütung in Bezug auf Vergütungsbestandteile, -struktur und -höhe sicherzustellen
Der Geschäftsbericht der Allianz Gruppe steht Ihnen als PDF und in der Allianz Investor Relations App zur Verfügung.