Das Vergütungssystem für den Vorstand der Allianz SE ist so ausgestaltet, dass die Vergütung mit Blick auf die umfassende Geschäftstätigkeit des Konzerns, das operative Geschäftsumfeld und die erzielten Geschäftsergebnisse im Vergleich zu unseren Wettbewerbern angemessen ist. Es wurde zuletzt unter Berücksichtigung des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) und des Deutschen Corporate Governance Kodex angepasst und durch die Hauptversammlung 2021 gebilligt. Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied individuell ausgewiesen.
Vergütungsstruktur
Die Vergütung des Vorstands setzt sich zusammen aus der Grundvergütung, dem Jährlichen Bonus, einer langfristigen, aktienbezogenen Vergütung sowie der Zuführung zum Pensionsplan.
Der überwiegende Teil der gesamten Zielvergütung ist leistungsabhängig, wobei die aktienbezogene Vergütung das größte Gewicht hat. Hierdurch wird, zusammen mit weiteren Elementen des Vergütungssystems wie dem verpflichtenden Eigeninvestment in Allianz Aktien sowie Malus und Clawback, sichergestellt, dass die nachhaltige Unternehmensentwicklung im Vordergrund steht und die Interessen des Vorstands und der Aktionärinnen und Aktionäre übereinstimmen.
Detaillierte Informationen zum aktuellen Vergütungssystem für den Vorstand der Allianz SE und den aktuellen Vergütungsbericht finden Sie hier:
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Vergütungssystem |
Das System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Allianz SE wurde in der Hauptversammlung am 5. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 5 mit einer Mehrheit von 87,14% gebilligt. |
Präsentation | Zusammenfassung des Vergütungssystems für den Vorstand der Allianz SE |
Vergütungsbericht | Vergütungsbericht 2022 (Geschäftsbericht Allianz SE, S. 117 ff) |
Die Vergütungsberichte aus vergangenen Jahren finden Sie hier:
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Vergütungsbericht 2021 |
Vergütungsbericht 2021 (Geschäftsbericht Allianz SE 2021, S. 110 ff) |