1 Soweit aufgrund von Änderungen der Rechnungslegungsvorschriften oder einer veränderten Anwendung dieser Vorschriften Vorjahreszahlen angepasst wurden, sind diese sogenannten "Restatements" nachträglich berücksichtigt. Die Angaben können daher gegenüber denjenigen in den ursprünglich veröffentlichten Geschäftsberichten und Zwischenberichten differieren.
2 Die Anzahl der Aktien hat sich aufgrund eines Aktienrückkaufprogramms geändert (siehe unten Einziehung zurückgekaufter Aktien).