Directors' Dealings (Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte) und Anteilsbesitz
Die Allianz veröffentlicht diese Meldungen – wie auch die übrigen Pflichtmitteilungen – über die EQS Group AG.
Eigeninvestment
Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren einen Bestand an Allianz Aktien in folgendem Umfang aufzubauen:
- Vorstandsvorsitzender: doppelte jährliche Grundvergütung, also 4.013 Tsd Euro.
- Ordentliches Vorstandsmitglied: einfache jährliche Grundvergütung, also 1.024 Tsd Euro.
Die Aktien müssen während der gesamten Dauer der Vorstandsbestellung gehalten werden.
Um Insiderhandelsbeschränkungen zu berücksichtigen, werden die Aktien mittels im Voraus festgelegter Umwandlung aus Vergütungsbestandteilen erworben.
Bei Beendigung des Vorstandsmandats erlischt die Halteverpflichtung.
Mitteilungen der Allianz SE
Den Veröffentlichungspflichten gemäß der EU-Transparenzrichtlinie kommt die Allianz SE über den Service der EQS Group AG nach.
Insiderinformationen, Directors' Dealings, Stimmrechts- und Gesamtstimmrechts-Mitteilungen sowie über die gesetzlichen Publizitätspflichten hinausgehende weitere Meldungen, insbesondere zu unseren Geschäftsjahres- und Quartalsergebnissen, finden Sie im vollständigen Wortlaut hier: