Stimmrechtsmitteilungen bei Erreichen von Meldeschwellen

Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, über- oder unterschreitet, hat dies gemäß der EU-Transparenzrichtlinie dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mitzuteilen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb von vier Handelstagen.
Die Allianz SE ist zudem verpflichtet, die Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen. Dies erfolgt über die EQS Group AG.
In der nachfolgenden Tabelle führen wir die jeweils aktuellen Mitteilungen aller Investoren auf, die uns Schwellenberührungen gemäß der EU-Transparenzrichtlinie gemeldet haben. Bei den darin aufgeführten meldepflichtigen Unternehmen handelt es sich jeweils um die Muttergesellschaften. Die Einzelheiten können Sie den jeweiligen Mitteilungen entnehmen.

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Datum ¹
Gesellschaft
Anteil
EQS News
08.01.2025 BlackRock, Inc., Wilmington, USA 6,98% EQS News
05.04.2024 Amundi S.A., Paris, Frankreich 3,1582% EQS News
15.12.2023 The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, USA 3,73% EQS News
21.07.2023 DWS Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland 2,98% EQS News

¹ Datum, an welchem die Meldeschwelle überschritten, unterschritten oder erreicht wurde.
Die Mitteilungspflicht erstreckt sich gemäß der EU-Transparenzrichtlinie auch auf Finanzinstrumente, die es ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, ausgegebene stimmberechtigte Aktien eines börsennotierten Emittenten zu erwerben. Auch diese Mitteilungen sind vom Emittenten zu veröffentlichen. Sie finden diese ebenfalls auf EQS News.
Als börsennotiertes Unternehmen ist die Allianz SE gemäß der EU-Transparenzrichtlinie verpflichtet, eine Änderung der Gesamtstimmrechtsanzahl unverzüglich zu veröffentlichen.
Wir bitten Aktionäre, die zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen verpflichtet sind, ihre Mitteilung an folgende E-Mail-Adresse zu richten: [email protected]

Mitteilungen der Allianz SE

Den Veröffentlichungspflichten gemäß der EU-Transparenzrichtlinie kommt die Allianz SE über den Service der EQS Group AG nach. 

Insiderinformationen, Directors' Dealings, Stimmrechts- und Gesamtstimmrechts-Mitteilungen sowie über die gesetzlichen Publizitätspflichten hinausgehende weitere Meldungen, insbesondere zu unseren Geschäftsjahres- und Quartalsergebnissen, finden Sie im vollständigen Wortlaut hier: 

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