Stimmrechtsmitteilungen bei Erreichen von Meldeschwellen

Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, über- oder unterschreitet, hat dies gemäß § 33 Abs. 1 WpHG dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mitzuteilen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb von vier Handelstagen.
Die Allianz SE ist nach § 40 Abs. 1 WpHG verpflichtet, die Stimmrechtsmitteilungen, die ihr gemäß § 33 WpHG zugegangen sind, zu veröffentlichen. Dies erfolgt über die EQS Group AG.
In der nachfolgenden Tabelle führen wir die jeweils aktuellsten Mitteilungen aller Investoren auf, die uns Schwellenberührungen gem. § 33 WpHG gemeldet haben. Bei den darin aufgeführten meldepflichtigen Unternehmen handelt es sich jeweils um die Muttergesellschaften. Die Einzelheiten können Sie den jeweiligen Mitteilungen entnehmen.

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Datum ¹
Gesellschaft
Anteil
EQS News
15.12.2023 The Goldman Sachs Group, Inc., Wilmington, USA 3,73% EQS News
21.07.2023 DWS Investment GmbH, Frankfurt, Deutschland 2,98% EQS NEWS
06.07.2022 BlackRock, Inc., Wilmington, USA 6,81% EQS NEWS

¹ Datum, an welchem die Meldeschwelle überschritten, unterschritten oder erreicht wurde.
Die Mitteilungspflicht erstreckt sich gemäß § 38 WpHG auch auf Instrumente, die es ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, ausgegebene stimmberechtigte Aktien eines börsennotierten Emittenten zu erwerben. Wie die Mitteilungen gemäß § 33 WpHG sind auch diese Mitteilungen gemäß § 40 WpHG vom Emittenten zu veröffentlichen. Sie finden diese ebenfalls auf EQS News.
Ist es bei einem Inlandsemittenten zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten gekommen, so ist er verpflichtet, die Gesamtzahl der Stimmrechte unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Handelstagen zu veröffentlichen.
Wir bitten Aktionäre, die zur Abgabe von Stimmrechtsmitteilungen verpflichtet sind, ihre Mitteilung an folgende E-Mail-Adresse zu richten: voting-rights@allianz.com

Mitteilungen der Allianz SE

Den Veröffentlichungspflichten nach WpHG (Wertpapierhandelsgesetz) kommt die Allianz SE über den Service der EQS Group AG nach. 

Insiderinformationen, Directors' Dealings, Stimmrechts- und Gesamtstimmrechts-Mitteilungen sowie über die gesetzlichen Publizitätspflichten hinausgehende weitere Meldungen, insbesondere zu unseren Geschäftsjahres- und Quartalsergebnissen, finden Sie im vollständigen Wortlaut hier: 
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