Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% oder 75% der Stimmrechte an einem inländischen Emittenten erreicht, über- oder unterschreitet, hat dies gemäß der EU-Transparenzrichtlinie dem Emittenten und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) mitzuteilen. Die Meldung muss unverzüglich erfolgen, spätestens innerhalb von vier Handelstagen.
Die Mitteilungspflicht erstreckt sich gemäß der EU-Transparenzrichtlinie auch auf Finanzinstrumente, die es ihrem unmittelbaren oder mittelbaren Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, ausgegebene stimmberechtigte Aktien eines börsennotierten Emittenten zu erwerben.
Die Allianz SE ist zudem verpflichtet, die Stimmrechtsmitteilungen zu veröffentlichen. Dies erfolgt über die EQS Group AG. Die aktuellsten Mitteilungen finden Sie hier: