Mitglieder und Lebensläufe

Der Aufsichtsrat der Allianz SE besteht aus zwölf Mitgliedern. Er ist paritätisch mit je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Aufsichtsratsvorsitzender ist Michael Diekmann.

Zusammensetzung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat der Allianz SE strebt eine Zusammensetzung an, die eine qualifizierte Aufsicht und Beratung der Geschäftsführung der Allianz SE sicherstellt. Die Ziele und Anforderungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind nachfolgend dargestellt.

Arbeit des Aufsichtsrats

Einen Teil seiner Tätigkeit nimmt der Aufsichtsrat durch Ausschüsse wahr. Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Der Aufsichtsrat sieht es als Teil guter Corporate Governance an, die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsratsplenums sowie der Aufsichtsratsausschüsse individualisiert offenzulegen.

Amtszeiten

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel vier Jahre. Der Aufsichtsrat wurde in der Hauptversammlung 2022 neu gewählt.

Vergütung

Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Allianz SE erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird, der Struktur und der Höhe nach, von der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt.  Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied des Aufsichtsrats individuell ausgewiesen. 

Directors' Dealings

Die Allianz SE veröffentlicht auf dieser Webseite die ihr gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung gemeldeten Wertpapiergeschäfte.

D&O-Versicherung

Die Mitglieder der Geschäftsleitungen und der Aufsichtsgremien der Allianz Gruppe verfügen über eine sogenannte Directors&Officers-Liability-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung, die Schadenersatzansprüche aus der Organtätigkeit abdeckt.

Bericht des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hat während des gesamten Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er beriet den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwachte die Geschäftsführung der Gesellschaft. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.