Aufsichtsrat

Michael Diekmann

Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE
Portraitbild von Dr. Jörg Schneider
Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Allianz SE
Sophie Boissard
Portraitbild von Stephanie Bruce
Rashmy Chatterjee
 Gabriele Burkhardt-Berg
Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Allianz SE
Prof. Dr. Nadine Brandl
Jean-Claude Le Goaër
Frank Kirsch
Jürgen Lawrenz
Primiano Di Paolo
Der Aufsichtsrat der Allianz SE besteht aus zwölf Mitgliedern. Er ist paritätisch mit je sechs Vertretern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer besetzt. Aufsichtsratsvorsitzender ist Michael Diekmann.
Der Aufsichtsrat der Allianz SE strebt eine Zusammensetzung an, die eine qualifizierte Aufsicht und Beratung der Geschäftsführung der Allianz SE sicherstellt. Die Ziele und Anforderungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sind nachfolgend dargestellt.
Einen Teil seiner Tätigkeit nimmt der Aufsichtsrat durch Ausschüsse wahr. Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Der Aufsichtsrat sieht es als Teil guter Corporate Governance an, die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsratsplenums sowie der Aufsichtsratsausschüsse individualisiert offenzulegen.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel vier Jahre. Zuletzt fand im Rahmen der Hauptversammlung 2025 eine Wahl in den Aufsichtsrat statt.
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Allianz SE erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird, der Struktur und der Höhe nach, von der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt.  Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied des Aufsichtsrats individuell ausgewiesen. 
Die Allianz SE veröffentlicht auf dieser Webseite die ihr gemäß Artikel 19 der EU-Marktmissbrauchsverordnung gemeldeten Wertpapiergeschäfte.
Die Mitglieder der Geschäftsleitungen und der Aufsichtsgremien der Allianz Gruppe verfügen über eine sogenannte Directors & Officers-Liability-Versicherung, eine Haftpflichtversicherung, die Schadenersatzansprüche aus der Organtätigkeit abdeckt.
Der Aufsichtsrat hat während des gesamten Berichtsjahres die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er beriet den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwachte die Geschäftsführung der Gesellschaft. In Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden.
Sie finden hier Informationen zum Vorstand der Allianz SE.
Hier werden Fragen zur Unternehmensleitung, -kontrolle und Transparenz zusammengefasst.
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die zentralen Organe der Allianz SE.