Der Aufsichtsrat der Allianz SE strebt eine Zusammensetzung an, die eine qualifizierte Aufsicht und Beratung der Geschäftsführung der Allianz SE sicherstellt. Für die Wahl in den Aufsichtsrat sollen Kandidaten vorgeschlagen werden, die aufgrund ihrer fachlichen Kenntnis und Erfahrung, Integrität, Leistungsbereitschaft, Unabhängigkeit und Persönlichkeit die Aufgaben eines Aufsichtsratsmitglieds in einem international tätigen Finanzdienstleistungsinstitut erfolgreich wahrnehmen können.
Diese Ziele berücksichtigen die gesetzlichen Anforderungen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie die entsprechenden Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). Neben den individuellen Anforderungen für jedes einzelne Mitglied sind für das Gesamtgremium ein Kompetenzprofil sowie ein Diversitätskonzept vorgesehen.
Die unternehmerische Mitbestimmung in der Allianz SE gemäß der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE trägt zur Vielfalt hinsichtlich beruflicher Erfahrungen und kultureller Herkunft bei. Für die Benennung der deutschen Arbeitnehmervertreter sollen nach den Vorgaben des deutschen SE-Beteiligungsgesetzes Frauen und Männer entsprechend ihrem zahlenmäßigen Verhältnis in den deutschen Gesellschaften gewählt werden. Eine Auswahlmöglichkeit hinsichtlich der Arbeitnehmervertreter hat der Aufsichtsrat jedoch nicht.
Folgende Anforderungen und Zielsetzungen sollen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Allianz SE gelten: