Dividende für das Geschäftsjahr 2022

Die Hauptversammlung am 4. Mai 2023 hat für das Geschäftsjahr 2022 eine Dividende von 11,40 Euro je Aktie beschlossen (+5,6% ggü. Vorjahr: 10,80 Euro).

Dividendenhistorie

Die Allianz zählt zu den dividendenstärksten Unternehmen im DAX. Im Zusammenspiel einer erfreulichen Geschäftsentwicklung mit einer attraktivern Dividendenpolitik konnte die Dividende in den letzten 10 Jahren um durchschnittlich 10% auf zuletzt 11,40 Euro angehoben werden.
Dividende je Aktie und Dividendensumme seit 2008
Stand: 4. Mai 2023 (Hauptversammlung)

Dividendenpolitik

Die Allianz will ihren Aktionären eine attraktive Dividende bieten. Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.

  • Die regelmäßige Ausschüttung beträgt wie bisher 50% des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, allerdings bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente.
  • Im Interesse einer attraktiven Dividendenpolitik strebt die Allianz SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie an, die zumindest 5% über dem Vorjahreswert liegt. Diese Regelung gilt bereits für die Dividende für das Geschäftsjahr 2021.
  • Darüber hinaus gibt die Allianz überschüssiges Kapital auf flexible Weise an die Anteilseigner zurück, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.
    Aktienrückkauf
  • Die Dividendenpolitik steht unter der Bedingung einer nachhaltigen Solvency-II-Kapitalquote von zukünftig über 150% (ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen).
    Ergebnisse
    Kennzahlen

Hinweis: Diese Dividendenpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden. Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes dieser Gremien von dieser Dividendenpolitik unter den dann vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.


Veröffentlicht am 2. Dezember 2021

Zeitplan

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17.02.2023 

Dividendenvorschlag (zur Bilanzmedienkonferenz)

04.05.2023

Dividendenbeschluss der Hauptversammlung

04.05.2023

Dividenden-Stichtag

05.05.2023

Notierung ex Dividende

09.05.2023

Dividendenzahlung (Valuta)1


1
 Die Auszahlung der Dividende erfolgt, gemäß § 58 Abs. 4 AktG, am dritten auf den Beschluss der Hauptversammlung folgenden Geschäftstag. Diese Regelung ist zum 01.01.2017 zum Zwecke der Harmonisierung der Wertpapierabwicklung innerhalb Europas in Kraft getreten. Zuvor war die Dividende am Tag nach der Hauptsammlung fällig.

Besteuerung

Hier finden Sie Informationen, wie die Dividende versteuert wird. Die nachfolgenden Angaben gelten ausschließlich für in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre, deren Allianz Aktien in einem Depot bei einer deutschen Bank liegen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf 10 Aktien.

Ermittlung der Steuerlast

Dividenden unterliegen der Kapitalertragsteuer. Wenn eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, ein ausreichender Freistellungsauftrag oder entsprechend verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug.

Ist dies nicht der Fall, werden von der Dividende pauschal 25% Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bezogen auf die Kapitalertragsteuer), d.h. insgesamt 26,375%, als sog. "Quellensteuer" einbehalten. Fällt die Abgeltungssteuer an, wird diese automatisch an das Finanzamt abgeführt.

Kapitalertragsteuerabzug

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in Euro
2022
2021
2020
Dividende je Aktie 11,40 10,80 9,60
Dividende je 10 Aktien 114,00 108,00 96,00
- Kapitalertragsteuer (25%) 
-28,50 -27,00
-24,00
- Solidaritätszuschlag (5,5%)
-1,57 -1,49 -1,32
= Nettodividende = 83,93 = 79,52 = 70,68

Hinzu kommt ggf. der Abzug der Kirchensteuer.

Wenn zwar ein Freistellungsauftrag oder verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, diese aber nicht ausreichen, gilt Entsprechendes für den übersteigenden Teil.

Ist die Dividende bei der Steuererklärung anzugeben?

Die Steuer auf die Dividendenerträge gilt durch die einbehaltene Kapitalertragsteuer als abgegolten. Wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, ist die Angabe der Dividendenerträge in der Steuererklärung daher nicht erforderlich. Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt, können die Einkünfte in die Veranlagung einbeziehen lassen (sog. Günstigerprüfung) und auf diesem Wege zu viel abgeführte Steuer zurückerhalten.

Hinweis

Diese Ausführungen stellen allgemeine Hinweise dar und keine steuerliche Beratung. Für darüber hinausgehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung wenden Sie sich bitte an Angehörige der steuerberatenden Berufe.

Zahlstelle

Zahlstelle für die Aktionäre: Commerzbank AG, 60261 Frankfurt/Main. Zahlstellen für Inhaber von Anleihen ergeben sich aus den jeweiligen Anleihebedingungen. Diese finden Sie hier.

FAQ

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zur Dividende.