Dividende

Der Vorstand wird dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2025 eine Dividende von 17,10 Euro je Aktie vorschlagen (+11,0% ggü. Vorjahr: 15,40 Euro). Die endgültige Entscheidung wird von den Aktionären in der Hauptversammlung am 7. Mai 2026 getroffen.

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26.02.2026  

Dividendenvorschlag (zur Bilanzmedienkonferenz)

07.05.2026

Dividendenbeschluss der Hauptversammlung

07.05.2026

Dividenden-Stichtag

08.05.2026

Notierung ex Dividende

12.05.2026

Dividendenzahlung (Valuta)1


1 Die Auszahlung der Dividende erfolgt, gemäß § 58 Abs. 4 AktG, am dritten auf den Beschluss der Hauptversammlung folgenden Geschäftstag.
Die Allianz zählt zu den dividendenstärksten Unternehmen im DAX. Im Zusammenspiel einer erfreulichen Geschäftsentwicklung mit einer attraktiven Dividendenpolitik konnte die Dividende in den letzten 10 Jahren um durchschnittlich 8% auf zuletzt 15,40 Euro angehoben werden.

Stand: 8. Mai 2025 (Hauptversammlung)

Die Allianz SE hat am 9. Dezember 2024 eine Änderung ihrer Dividendenpolitik und deren Umwandlung in eine erweiterte Kapitalmanagementpolitik beschlossen. 

Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.

1. Die regelmäßige Dividendenausschüttung beträgt nach wie vor 60 Prozent des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente, z.B. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen, Zinsaufwendungen aus RT1-Anleihen, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen, sowie nicht-operative Marktbewegungen.

2. Im Interesse einer attraktiven Ausschüttungspolitik strebt die Allianz SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie zumindest in Höhe des Vorjahreswerts an.

3. Darüber hinaus wird die Allianz in den Jahren 2025-2027 durchschnittlich mindestens 15 Prozent des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, wie oben definiert, zusätzlich an die Anteilseigner zurückgeben, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.

Hinweis: 

  • Diese Kapitalmanagementpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden. 
  • Die Politik gilt vorbehaltlich des Ausbleibens eines bedeutenden Gewinn- oder Kapitalereignisses. Bei Ausübung seines Ermessens wird der Vorstand insbesondere den Gewinn des Allianz Konzerns, seine Finanzlage, die anwendbaren Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, wie z. B. eine Solvency-II-Kapitalquote von über 150 Prozent, die vorherrschenden Betriebs- und Finanzmarktbedingungen und das allgemeine wirtschaftliche Umfeld berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen kann die zusätzliche Kapitalrückgabe auch die Mindestquote von 15 Prozent übersteigen.
  • Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes dieser Gremien von dieser Ausschüttungspolitik unter den dann vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.

Veröffentlicht am 9. Dezember 2024

Hier finden Sie Informationen, wie die Dividende versteuert wird. Die nachfolgenden Angaben gelten ausschließlich für in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre, deren Allianz Aktien in einem Depot bei einer deutschen Bank liegen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf 10 Aktien.

Dividenden unterliegen der Kapitalertragsteuer. Wenn eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, ein ausreichender Freistellungsauftrag oder entsprechend verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug.

Ist dies nicht der Fall, werden von der Dividende pauschal 25% Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bezogen auf die Kapitalertragsteuer), d.h. insgesamt 26,375%, als sog. "Quellensteuer" einbehalten. Fällt die Abgeltungssteuer an, wird diese automatisch an das Finanzamt abgeführt.

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in Euro
2025
2024
2023
Dividende je Aktie 17,101 15,40 13,80
Dividende je 10 Aktien 171,00 154,00 138,00
- Kapitalertragsteuer (25%) 
-42,75 -38,50 -34,50
- Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Kapitalertragsteuer)
-2,35 -2,12 -1,90
= Nettodividende = 125,90 = 113,38 = 101,60

1 Vorschlag.

Hinzu kommt ggf. der Abzug der Kirchensteuer.

Wenn zwar ein Freistellungsauftrag oder verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, diese aber nicht ausreichen, gilt Entsprechendes für den übersteigenden Teil.

Die Steuer auf die Dividendenerträge gilt durch die einbehaltene Kapitalertragsteuer als abgegolten. Wenn Sie in Deutschland steuerpflichtig sind, ist die Angabe der Dividendenerträge in der Steuererklärung daher nicht erforderlich. Steuerpflichtige, deren persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz von 25% liegt, können die Einkünfte in die Veranlagung einbeziehen lassen (sog. Günstigerprüfung) und auf diesem Wege zu viel abgeführte Steuer zurückerhalten.
Diese Ausführungen stellen allgemeine Hinweise dar und keine steuerliche Beratung. Für darüber hinausgehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung wenden Sie sich bitte an Angehörige der steuerberatenden Berufe.
Zahlstelle für Dividenden: Deutsche Bank AG, 60325 Frankfurt/Main. Zahlstellen für Anleihen ergeben sich aus den jeweiligen Anleihebedingungen. Diese finden Sie hier.
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