Dividende
Dividende für das Geschäftsjahr 2024
Dividendenhistorie
Stand: 8. Mai 2024 (Hauptversammlung)
Kapitalmanagementpolitik
Die Allianz SE hat am 9. Dezember 2024 eine Änderung ihrer Dividendenpolitik und deren Umwandlung in eine erweiterte Kapitalmanagementpolitik beschlossen.
Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.
1. Die regelmäßige Dividendenausschüttung beträgt nach wie vor 60 Prozent des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente, z.B. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen, Zinsaufwendungen aus RT1-Anleihen, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen, sowie nicht-operative Marktbewegungen.
2. Im Interesse einer attraktiven Ausschüttungspolitik strebt die Allianz SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie zumindest in Höhe des Vorjahreswerts an.
3. Darüber hinaus wird die Allianz in den Jahren 2025-2027 durchschnittlich mindestens 15 Prozent des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, wie oben definiert, zusätzlich an die Anteilseigner zurückgeben, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.
Hinweis:
- Diese Kapitalmanagementpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden.
- Die Politik gilt vorbehaltlich des Ausbleibens eines bedeutenden Gewinn- oder Kapitalereignisses. Bei Ausübung seines Ermessens wird der Vorstand insbesondere den Gewinn des Allianz Konzerns, seine Finanzlage, die anwendbaren Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, wie z. B. eine Solvency-II-Kapitalquote von über 150 Prozent, die vorherrschenden Betriebs- und Finanzmarktbedingungen und das allgemeine wirtschaftliche Umfeld berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen kann die zusätzliche Kapitalrückgabe auch die Mindestquote von 15 Prozent übersteigen.
- Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes dieser Gremien von dieser Ausschüttungspolitik unter den dann vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.
Veröffentlicht am 9. Dezember 2024
Zeitplan
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28.02.2025 (voraussichtlich) |
Dividendenvorschlag (zur Bilanzmedienkonferenz) |
08.05.2025 |
Dividendenbeschluss der Hauptversammlung |
08.05.2025 |
Dividenden-Stichtag |
09.05.2025 |
Notierung ex Dividende |
13.05.2025 |
Dividendenzahlung (Valuta)1 |
1 Die Auszahlung der Dividende erfolgt, gemäß § 58 Abs. 4 AktG, am dritten auf den Beschluss der Hauptversammlung folgenden Geschäftstag.
Besteuerung
Ermittlung der Steuerlast
Dividenden unterliegen der Kapitalertragsteuer. Wenn eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, ein ausreichender Freistellungsauftrag oder entsprechend verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug.
Ist dies nicht der Fall, werden von der Dividende pauschal 25% Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bezogen auf die Kapitalertragsteuer), d.h. insgesamt 26,375%, als sog. "Quellensteuer" einbehalten. Fällt die Abgeltungssteuer an, wird diese automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Kapitalertragsteuerabzug
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in Euro
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2023
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2022
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2021
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Dividende je Aktie | 13,80 | 11,40 | 10,80 |
Dividende je 10 Aktien | 138,00 | 114,00 | 108,00 |
- Kapitalertragsteuer (25%) |
-34,50 | -28,50 |
-27,00 |
- Solidaritätszuschlag (5,5%) |
-1,90 | -1,57 | -1,49 |
= Nettodividende | = 101,60 | = 83,93 | = 79,52 |
Hinzu kommt ggf. der Abzug der Kirchensteuer.
Wenn zwar ein Freistellungsauftrag oder verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, diese aber nicht ausreichen, gilt Entsprechendes für den übersteigenden Teil.