Dividende
Dividende für das Geschäftsjahr 2023
Dividendenhistorie
Stand: 8. Mai 2024 (Hauptversammlung)
Dividendenpolitik
Die Allianz SE will ihren Aktionären eine attraktive Dividende bieten. Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.
- Die regelmäßige Ausschüttung wird von 50 % auf 60 % des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns erhöht, bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente, z.B. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen, Zinsaufwendungen aus RT1-Anleihen, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen, sowie nicht-operative Marktbewegungen.
- Im Interesse einer attraktiven Dividendenpolitik strebt die Allianz SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie zumindest in Höhe des Vorjahreswerts an.
- Die Dividendenpolitik steht unter der Bedingung einer nachhaltigen Solvency-II-Kapitalquote von zukünftig über 150% (ohne Berücksichtigung von Übergangsmaßnahmen).
- Die Neufassung der Dividendenpolitik gilt bereits für die Dividende für das Geschäftsjahr 2023. Der Vorstand schlägt daher für das Geschäftsjahr 2023 eine gegenüber dem Vorjahr von 11,40 Euro auf 13,80 Euro pro gewinnberechtigte Aktie erhöhte Dividende vor.
- Darüber hinaus gibt die Allianz überschüssiges Kapital auf flexible Weise an die Anteilseigner zurück, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.
Veröffentlicht am 23. Februar 2024
Zeitplan
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22.02.2024 |
Dividendenvorschlag |
08.05.2024 |
Dividendenbeschluss der Hauptversammlung |
08.05.2024 |
Dividenden-Stichtag |
09.05.2024 |
Notierung ex Dividende |
13.05.2024 |
Dividendenzahlung (Valuta)1 |
1 Die Auszahlung der Dividende erfolgt, gemäß § 58 Abs. 4 AktG, am dritten auf den Beschluss der Hauptversammlung folgenden Geschäftstag.
Besteuerung
Ermittlung der Steuerlast
Dividenden unterliegen der Kapitalertragsteuer. Wenn eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, ein ausreichender Freistellungsauftrag oder entsprechend verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug.
Ist dies nicht der Fall, werden von der Dividende pauschal 25% Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bezogen auf die Kapitalertragsteuer), d.h. insgesamt 26,375%, als sog. "Quellensteuer" einbehalten. Fällt die Abgeltungssteuer an, wird diese automatisch an das Finanzamt abgeführt.
Kapitalertragsteuerabzug
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in Euro
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2023
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2022
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2021
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Dividende je Aktie | 13,80 | 11,40 | 10,80 |
Dividende je 10 Aktien | 138,00 | 114,00 | 108,00 |
- Kapitalertragsteuer (25%) |
-34,50 | -28,50 |
-27,00 |
- Solidaritätszuschlag (5,5%) |
-1,90 | -1,57 | -1,49 |
= Nettodividende | = 101,60 | = 83,93 | = 79,52 |
Hinzu kommt ggf. der Abzug der Kirchensteuer.
Wenn zwar ein Freistellungsauftrag oder verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, diese aber nicht ausreichen, gilt Entsprechendes für den übersteigenden Teil.