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19.02.2021 (voraussichtlich) |
Dividendenvorschlag (zur Bilanzmedienkonferenz) |
05.05.2021 |
Dividendenbeschluss der Hauptversammlung |
05.05.2021 |
Dividenden-Stichtag |
06.05.2021 |
Notierung ex Dividende |
10.05.2021 |
Dividendenzahlung (Valuta)1 |
Wir wollen unseren Aktionären eine attraktive Dividende bieten. Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.
Hinweis: Diese Dividendenpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden. Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes dieser Gremien von dieser Dividendenpolitik unter den dann vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.
Hier finden Sie Informationen, wie die Dividende versteuert wird. Die nachfolgenden Angaben gelten ausschließlich für in Deutschland steuerpflichtige Aktionäre, deren Allianz Aktien in einem Depot bei einer deutschen Bank liegen. Die Angaben beziehen sich jeweils auf 10 Aktien.
Dividenden unterliegen der Kapitalertragsteuer. Wenn eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung, ein ausreichender Freistellungsauftrag oder entsprechend verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, erfolgt die Auszahlung der Dividende ohne Abzug.
Ist dies nicht der Fall, werden von der Dividende pauschal 25% Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer) zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag (bezogen auf die Kapitalertragsteuer), d.h. insgesamt 26,375%, als sog. "Quellensteuer" einbehalten. Fällt die Abgeltungssteuer an, wird diese automatisch an das Finanzamt abgeführt.
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in Euro
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2019
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2018
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2017
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Dividende je Aktie | 9,60 | 9,00 | 8,00 |
Dividende je 10 Aktien | 96,00 | 90,00 | 80,00 |
- Kapitalertragsteuer (25%) - Solidaritätszuschlag (5,5%) |
-24,00 -1,32 |
-22,50 -1,24 |
-20,00 -1,10 |
= Nettodividende | = 70,68 | = 66,26 | = 58,90 |
Hinzu kommt ggf. der Abzug der Kirchensteuer.
Wenn zwar ein Freistellungsauftrag oder verrechenbare Verluste aus Kapitalerträgen vorliegen, diese aber nicht ausreichen, gilt Entsprechendes für den übersteigenden Teil.
Sofern Sie als in Deutschland steuerpflichtiger Aktionär nicht die Veranlagungsoption gewählt haben, ist die Angabe der Dividendenerträge in einer Steuererklärung in der Regel nicht mehr erforderlich, da die Steuer auf die Dividendenerträge durch die einbehaltene Kapitalertragsteuer als abgegolten gilt.
Steuerpflichtige Anleger, deren persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz i. H. v. 25% liegt, können jedoch eine Besteuerung im Rahmen der Jahressteuererklärung wählen und erhalten die zu viel gezahlte Steuer zurück.
Diese Ausführungen stellen allgemeine Hinweise dar und keine steuerliche Beratung. Für darüber hinausgehende Informationen zur steuerlichen Behandlung der Dividendenausschüttung wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe.