Die Allianz wurde am 5. Februar 1890 ins Handelsregister am Amtsgericht Berlin eingetragen. 1949 wurde der Unternehmenssitz nach München verlegt.
Die Allianz feierte 2015 ihr 125-jähriges Bestehen.
Die Allianz wurde am 5. Februar 1890 ins Handelsregister am Amtsgericht Berlin eingetragen. 1949 wurde der Unternehmenssitz nach München verlegt.
Die Allianz feierte 2015 ihr 125-jähriges Bestehen.
Die Aktivitäten der Allianz sind in folgende Kerngeschäftsbereiche unterteilt:
Da der überwiegende Teil des Umsatzes im Versicherungsgeschäft erzielt wird, wird die Allianz üblicherweise dem Sektor "Versicherung" / "Insurance" zugeordnet (z.B. Mitglied im Index STOXX Europe 600 Insurance).
Der Hauptsitz der Allianz SE ist in München. Die Adresse lautet:
Allianz SE
Königinstraße 28
80802 München
Deutschland
Dem Vorstand der Allianz SE gehören neun Personen an. Vorsitzender des Vorstands ist Oliver Bäte.
Über folgenden Link finden Sie eine Auflistung der Vorstandsmitglieder der Allianz SE, zudem deren Kurzbiographien.
Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern, von denen 6 durch die Aktionäre und 6 durch die Arbeitnehmer gewählt wurden. Die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmer- und Arbeitsgebervertretern ist in der Rechtsform der SE, anders als im deutschen Recht, nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings behält die Allianz die paritätische Mitbestimmung bei, in deren Rahmen Arbeitnehmervertreter aus verschiedenen europäischen Ländern dem Aufsichtsrat angehören. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Michael Diekmann.
Über folgenden Link finden Sie weitere Informationen zum Aufsichtsrat und den Aufsichtsratsmitgliedern der Allianz SE.
Die Allianz SE veröffentlicht jährlich einen Einzelabschluss und einen Konzernabschluss. Der Geschäftsbericht der Allianz SE (Einzelabschluss) berücksichtigt nur die Holdinggesellschaft "Allianz SE" mit Sitz in München. Diese besitzt seit 2006 die Rechtsform einer Europäischen Aktiengesellschaft (Societas Europaea). Der Abschluss der Allianz SE Konzernholding erfolgt nach den Anforderungen des HGB (Handelsgesetzbuch).
Der Geschäftsbericht der Allianz Gruppe (Konzernabschluss) enthält die konsolidierten Jahresabschlüsse der Allianz SE und ihrer Tochtergesellschaften. Der Konzernabschluss basiert auf den International Financial Reporting Standards (IFRS).
Die Allianz Gruppe erstellt ihren Konzernabschluss nach den internationalen Rechnungslegungsvorschriften International Financial Reporting Standards (IFRS).
Bis 2002 galt für das Gesamtkonzept der vom International Accounting Standards Board (IASB) verabschiedeten Standards die Bezeichnung International Accounting Standards (IAS). Die Umstellung auf IAS erfolgte mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 1998 (mit Restatement der Vergleichszahlen für 1997). Dadurch ist die Rechnungslegung der Allianz Gruppe mit der ihrer internationalen Wettbewerber vergleichbar.
Der Jahresabschluss der Konzernholding Allianz SE erfolgt nach den Anforderungen des HGB (Handelsgesetzbuch).
Die Allianz Aktie ist in den führenden deutschen und europäischen sowie in den wichtigen Weltmarktindizes mit einer jeweils für einen Einzelwert hohen Gewichtung vertreten, u.a. im DAX®, im EURO STOXX 50, im S&P Europe 350, im FTSE Eurotop 100, im MSCI Europe und im MSCI World.
Besonders hohe Gewichtungen besitzt die Allianz Aktie in den deutschen und europäischen Branchenindizes für Versicherungen wie dem Prime Insurance, dem STOXX Europe 600 Insurance oder dem MSCI Europe Insurance.
Zudem ist die Allianz Aktie in den Nachhaltigkeitsindizes Dow Jones Sustainability und FTSE4Good enthalten.
Es besteht eine Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien des Allianz Konzerns. Die Ermächtigung wurde unter Punkt 11 der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 4. Mai 2022 behandelt und ist bis zum 3. Mai 2025 befristet. Der Vorstand ist ermächtigt, eigene Aktien bis zu insgesamt 10% des Grundkapitals zu erwerben. Der Erwerb kann über die Börse oder mittels eines öffentlichen Kauf- oder Tauschangebots gegen Aktien eines börsennotierten Unternehmens erfolgen. Gesetzliche Grundlage für diese Ermächtigung ist § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG.
Gemäß der unter TOP 12 der genannten Hauptversammlung erteilten Ermächtigung kann der Erwerb eigener Aktien bis zu 5% des Grundkapitals auch unter Einsatz von Put- und Call-Optionen sowie Terminkäufen erfolgen. Diese Ermächtigung ist ebenfalls bis zum 3. Mai 2025 befristet.
Der Bestand eigener Aktien der Allianz SE darf insgesamt zu keinem Zeitpunkt 10% des Grundkapitals übersteigen.
Die Allianz SE hat vinkulierte Namensaktien. Nach dem deutschen Aktienrecht gilt bei Namensaktien im Verhältnis zur Gesellschaft als Aktionär nur, wer als solcher im Aktienregister eingetragen ist.
Wichtig ist dies unter anderem für die Teilnahme an Hauptversammlungen und die Ausübung des Stimmrechts. Die Eintragung im Aktienregister ermöglicht aber auch eine direkte Kommunikation mit den Aktionären. So werden zum Beispiel alle Aktionäre persönlich zu unseren Hauptversammlungen eingeladen.
Die Vinkulierung der Aktien geht bei der Allianz zurück bis auf die Gründung im Jahre 1890. Sie ist in Deutschland in der Versicherungsbranche weit verbreitet. Nach der Satzung wird die Gesellschaft die zur Aktienübertragung notwendige Zustimmung nur verweigern, wenn sie es aus außerordentlichen Gründen im Interesse des Unternehmens für erforderlich hält. Einen derartigen Fall hat es in den vergangenen Jahrzehnten nicht gegeben.
Die Vinkulierung führt aufgrund der standardisierten Abläufe zu keinerlei Verzögerungen bei der Eintragung im Aktienregister und schränkt die Börsenhandelsfähigkeit in keiner Weise ein.
Folgende Gesellschaften der Allianz Gruppe sind börsengelistet:
In Einklang mit dem Aktiengesetz ist die Dividende am dritten auf den Tag der Hauptversammlung folgenden Geschäftstag fällig und zahlbar. Die Auszahlung der Dividende für das Geschäftsjahr 2022 erfolgte daher am Dienstag, 9. Mai 2023.
Ab dem 5. Mai 2023 wurde die Aktie ex Dividende gehandelt.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob Ihre Aktien dividendenberechtigt sind: Der maßgebliche Stichtag zur Auszahlung der Dividende ist der Tag der Hauptversammlung. An diesem Tag müssen sich die Aktien im Depot befinden, um dividendenberechtigt zu sein.
Die Weiterleitung der Dividende zu Gunsten Ihres Kontos erfolgt durch Ihre depotführende Bank. Bitte kontaktieren Sie diese, sollte die Dividende trotz Berechtigung nicht eingegangen sein.
Unter "Corporate Governance" werden Fragen zur Unternehmensleitung, -kontrolle und -transparenz zusammengefasst. Die Ausgestaltung der Corporate-Governance-Strukturen eines Unternehmens erfolgt innerhalb eines vielschichtigen Regulierungsrahmens, der durch gesetzliche Vorgaben, Selbstkontrollmechanismen des Marktes und unternehmensspezifische Grundsätze determiniert wird.
Wesentlich für eine gute Corporate Governance sind:
Im Deutschen Corporate Governance Kodex sind wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland zusammengefasst. Der Kodex berücksichtigt darüber hinaus in Form von Empfehlungen ("soll") international und national anerkannte Verhaltensstandards und gibt den einzelnen Gesellschaften Anregungen ("sollte/kann") für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle.
Verantwortlich für die Erarbeitung und kontinuierliche Fortentwicklung des Kodex ist die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex ("Kodex Kommission"). Die Kommission überprüft mindestens einmal jährlich, ob der Kodex aufgrund aktueller Corporate-Governance-Entwicklungen in Gesetzgebung oder Praxis angepasst werden sollte.
Die Allianz versteht eine verantwortungsvolle Corporate Governance als zentrale Herausforderung und unverzichtbare Voraussetzung, um für ihre Aktionäre wie auch alle anderen Interessengruppen nachhaltig Wert zu schaffen. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Allianz den Deutschen Corporate Governance Kodex.
Vorstand und Aufsichtsrat der Allianz SE äußern sich zu den Vorgaben dieses Kodex im Rahmen einer jährlichen Entsprechenserklärung. Im Sinne des "comply or explain"-Prinzips werden darin auch eventuelle Abweichungen von den Empfehlungen angezeigt. Diese Erklärung wird sowohl im Geschäftsbericht wie auch auf dieser Website veröffentlicht.
Dem Vorstand der Allianz SE gehören elf Personen an. Vorsitzender des Vorstands ist Oliver Bäte.
Über folgenden Link finden Sie eine Auflistung der Vorstandsmitglieder der Allianz SE, zudem deren Kurzbiographien.
Der Aufsichtsrat besteht aus 12 Mitgliedern, von denen 6 durch die Aktionäre und 6 durch die Arbeitnehmer gewählt wurden. Die paritätische Besetzung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmer- und Arbeitsgebervertretern ist in der Rechtsform der SE, anders als im deutschen Recht, nicht mehr vorgeschrieben. Allerdings behält die Allianz die paritätische Mitbestimmung bei, in deren Rahmen Arbeitnehmervertreter aus verschiedenen europäischen Ländern dem Aufsichtsrat angehören. Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Michael Diekmann.
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