Vergütung des Aufsichtsrats
Die Mitglieder des Aufsichtsrats der Allianz SE erhalten für ihre Tätigkeit eine feste Vergütung. Die Vergütung des Aufsichtsrats wird, der Struktur und der Höhe nach, von der Hauptversammlung beschlossen und ist in der Satzung geregelt. Die Vergütung entspricht den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in jeder Hinsicht. Die Vergütung wird im Geschäftsbericht für jedes Mitglied individuell ausgewiesen.
Vergütungsstruktur
Die Vergütung des Aufsichtsrats setzt sich zusammen aus einer Festvergütung sowie einer ebenfalls fixen Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1.000 Euro. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
Detaillierte Informationen zur aktuellen Vergütungsregelung für den Aufsichtsrat der Allianz SE und den aktuellen Vergütungsbericht finden Sie hier:
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Vergütungsregelung |
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Allianz SE wurde in der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 mit einer Mehrheit von 95,07% gebilligt und ist in § 11 der Satzung der Allianz SE geregelt. Satzung Allianz SE (Fassung Mai 2023) Fact Book für Investoren zur Vergütung des Aufsichtsrats (Hauptversammlung 2023) |
Vergütungsbericht | Vergütungsbericht 2023 (Geschäftsbericht Allianz SE 2023, S. 173 ff.) |
Die Vergütungsberichte aus vergangenen Jahren finden Sie hier:
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Vergütungsbericht 2022 | Vergütungsbericht 2022 (Geschäftsbericht Allianz SE 2022, S. 140 ff.) |
Vergütungsbericht 2021 | Vergütungsbericht 2021 (Geschäftsbericht Allianz SE 2021, S. 131 ff.) |
Die Vergütungsregelung aus vergangenen Jahren finden Sie hier:
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Vergütungsregelung 2021-2022 |
Die vormalige Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Allianz SE wurde in der Hauptversammlung am 5. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 mit einer Mehrheit von 97,56 % gebilligt. Die entsprechende Regelung in § 11 der Satzung fand auf die Geschäftsjahre 2021 und 2022 Anwendung. |
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Satzung
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