Vergütung des Aufsichtsrats

Die Vergütung des Aufsichtsrats setzt sich zusammen aus einer Festvergütung sowie einer ebenfalls fixen Vergütung für die Tätigkeit in Ausschüssen. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von 1.000 Euro. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
Detaillierte Informationen zur Vergütung für den Aufsichtsrat der Allianz SE finden Sie hier:
Aktuelle Regelung
Die aktuelle Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Allianz SE wurde in der Hauptversammlung am 4. Mai 2023 unter Tagesordnungspunkt 7 mit einer Mehrheit von 95,07% gebilligt und ist in § 12 der Satzung der Allianz SE geregelt.
2021-2022
Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats der Allianz SE wurde in der Hauptversammlung am 5. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 6 mit einer Mehrheit von 97,56% gebilligt. Sie war in § 11 der Satzung der Allianz SE geregelt und fand auf die Geschäftsjahre 2021 und 2022 Anwendung.

§ 11 der Satzung der Allianz SE (Fassung Juni 2021)

11.1. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 125.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 250.000 und jeder Stellvertreter in Höhe von EUR 187.500.

11.2. Jedes Mitglied eines Ausschusses, mit Ausnahme des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses, erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung von EUR 25.000, der Vorsitzende des Ausschusses eine solche von EUR 50.000. Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Vergütung von EUR 50.000, der Vorsitzende eine solche von EUR 100.000. Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Vergütung von EUR 12.500, der Vorsitzende eine solche von EUR 25.000.

11.3. Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von EUR 1.000. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.

11.4. Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jede angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend für Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen.

11.5. Die Vergütung nach den Absätzen 1 und 2 ist jeweils zeitanteilig nach Ablauf eines Quartals zu zahlen. Das Sitzungsgeld nach Absatz 3 ist nach der jeweiligen Sitzung zu zahlen.

11.6. Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen und die ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallende Umsatzsteuer. Sie stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz und technische Unterstützung in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung.

11.7. Die Regelungen dieses § 11 gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2021.

Den aktuellen Vergütungsbericht und die Vergütungsberichte aus vergangenen Jahren finden Sie hier:
Die Satzung enthält neben allgemeinen Bestimmungen insbesondere Regelungen zu den Organen (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung), dem Jahresabschluss und der Gewinnverwendung.
Die Vergütung des Vorstands ist auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung ausgerichtet und steht im Einklang mit den Aktionärsinteressen.
Der Geschäftsbericht der Allianz Gruppe steht Ihnen als PDF und in der Allianz Investor Relations App zur Verfügung.