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Jährliche Vergütung
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Vorsitzender
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Stellvertretender des Vorsitzenden
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Mitglied
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Aufsichtsrat | 250.000 EUR | 187.500 EUR | 125.000 EUR |
Prüfungsausschuss | 100.000 EUR | - | 50.000 EUR |
Personalausschuss | 50.000 EUR | - | 25.000 EUR |
Risikoausschuss | 50.000 EUR | - | 25.000 EUR |
Technologieausschuss | 50.000 EUR | - | 25.000 EUR |
Ständiger Ausschuss | 50.000 EUR | - | 25.000 EUR |
Nominierungsausschuss | - | - | - |
Sitzungsgeld 1 | 1.000 EUR | 1.000 EUR | 1.000 EUR |
Die Vergütung des Aufsichtsrats wurde von der Hauptversammlung 2018 beschlossen und ist in § 11 der Satzung der Allianz SE festgelegt:
„11.1 Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 125.000. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält eine jährliche Vergütung in Höhe von EUR 250.000 und jeder Stellvertreter in Höhe von EUR 187.500.
11.2 Jedes Mitglied eines Ausschusses mit Ausnahme des Prüfungsausschusses und des Nominierungsausschusses erhält eine zusätzliche jährliche Vergütung von EUR 25.000, der Vorsitzende des Ausschusses eine solche von EUR 50.000. Mitglieder des Prüfungsausschusses erhalten eine zusätzliche jährliche Vergütung von EUR 50.000, der Vorsitzende eine solche von EUR 100.000. Mitglieder des Nominierungsausschusses erhalten keine zusätzliche jährliche Vergütung.
11.3 Darüber hinaus erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für jede persönliche Teilnahme an einer Präsenzsitzung des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse ein Sitzungsgeld von EUR 1.000. Für mehrere Sitzungen, die an einem Tag oder an aufeinander folgenden Tagen stattfinden, wird Sitzungsgeld nur einmal gezahlt.
11.4 Aufsichtsratsmitglieder, die nur während eines Teils des Geschäftsjahrs dem Aufsichtsrat angehört haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit ein Zwölftel der Vergütung. Dies gilt entsprechend für Mitgliedschaften in Aufsichtsratsausschüssen.
11.5 Die Vergütung nach den Absätzen 1 und 2 ist jeweils zeitanteilig nach Ablauf eines Quartals zu zahlen. Das Sitzungsgeld nach Absatz 3 ist nach der jeweiligen Sitzung zu zahlen.
11.6 Die Gesellschaft erstattet den Aufsichtsratsmitgliedern ihre Auslagen und die ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallende Umsatzsteuer. Sie stellt den Mitgliedern des Aufsichtsrats Versicherungsschutz und technische Unterstützung in einem für die Ausübung der Aufsichtsratstätigkeit angemessenen Umfang zur Verfügung.
11.7 Die Regelungen dieses § 11 gelten erstmals für das Geschäftsjahr 2018.“