European Market Infrastructure Regulation

Information über die Befreiung gruppeninterner Geschäften von der Besicherungspflicht gemäß European Market Infrastructure Regulation (EMIR)

Veröffentlichung nach Art. 11 Abs. 14 EMIR und Art. 20 Delegierte Verordnung (EU) 149/2013

1. Hintergrund

Gemäß VO (EU) No 648/2012, (EMIR) besteht für Derivate, die nicht über zentrale Gegenparteien abgewickelt werden (sogenannte OTC-Derivate), grundsätzlich eine Besicherungspflicht. Der Allianz SE und ihren unten auf dieser Seite genannten Tochtergesellschaften wurden durch die jeweils zuständigen Aufsichtsbehörden die Befreiung gruppeninterner Derivattransaktionen von den Besicherungspflichten gemäß Art. 11 Abs. 3 EMIR bewilligt. Gemäß Art. 11 Abs. 14 EMIR, Art. 20 Delegierte Verordnung (EU) 149/2013 sind über die Befreiungen die folgenden Angaben zu veröffentlichen.
 

2. Beteiligte Parteien

Vorliegende Veröffentlichung betrifft gruppeninterne Geschäfte zwischen:

Allianz SE

Königinstraße 28
80802 München
Germany

LEI-Code: 529900K9B0N5BT694847

einerseits, und den Tochtergesellschaften, die in der untenstehenden Liste aufgeführt sind (jeweils eine „Gegenpartei“ und zusammen die „Gegenparteien“), andererseits.
 

3. Gruppenstruktur

Die Gegenparteien sind konsolidierte Tochtergesellschaften der Allianz SE und Teil des Allianz Konzerns. Weitere Einzelheiten zur Gruppenstruktur und dem Verhältnis zwischen der Allianz SE und den Gegenparteien sind im Geschäftsbericht beschrieben.
 

4. Art der Befreiung

Die Befreiung gruppeninterner Geschäfte von der Besicherungspflicht gemäß Art.11 (3) EMIR erfolgt vollständig für alle gruppeninternen Derivattransaktionen und deckt sowohl den Austausch der "Variation Margin" als auch den Austausch der "Initial Margin" ab.
 

5. Geschäftsvolumen

Die Ausnahme von der Befreiungspflicht für gruppeninterne Geschäfte umfasst alle OTC-Derivate zwischen der Allianz SE und den jeweiligen Gegenparteien. Die untenstehende Liste gibt einen Überblick über die jeweils geplanten Geschäftsvolumina pro Jahr. Hierbei ist zu beachten, dass es sich um Schätzungen des zukünftigen Nominalvolumens handelt und dass Abweichungen nach oben oder unten möglich sind.

Stand: 14. Juli 2023