Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Vorabprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, der Lageberichte (inkl. Risikobericht) und des Gewinnverwendungsvorschlags. Er prüft ferner die Quartalsabschlüsse und den Halbjahresfinanzbericht. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems. Er bereitet den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Er erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag einschließlich der Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und der Vereinbarung über die Vergütung für die Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden auf Vorschlag der Anteilseignervertreter, zwei Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter vom Aufsichtsrat gewählt. Der Vorsitzende des Ausschusses wird ebenfalls vom Aufsichtsrat gewählt.
Die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor vertraut sein. Mindestens ein Mitglied muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen.
Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll darüber hinaus über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen und mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Er soll unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex und nicht der Vorsitzende des Aufsichtsrats sein. Außerdem soll er kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Allianz SE sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass Herr Dr. Eichiner diese Voraussetzungen erfüllt.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:
- Dr. Friedrich Eichiner (Vorsitzender)
- Sophie Boissard
- Michael Diekmann
- Jean-Claude Le Goaër
- Frank Kirsch