Arbeit des Aufsichtsrats

Einen Teil seiner Tätigkeit nimmt der Aufsichtsrat durch Ausschüsse wahr.

Die Zusammensetzung und die Aufgaben der Ausschüsse sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt. Über die Arbeit der Ausschüsse wird der Aufsichtsrat regelmäßig unterrichtet.
Ständiger Ausschuss

Der Ständige Ausschuss entscheidet über die Zustimmung zu bestimmten Geschäften, die ihm durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Entscheidung zugewiesen werden (z.B. Kapitalmaßnahmen). Er überprüft die Corporate Governance der Gesellschaft und bereitet die jährliche Entsprechenserklärung sowie die Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit vor. Ferner entscheidet er über die Vornahme von Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen.

Der Ständige Ausschuss hat fünf Mitglieder: Ihm gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie zwei auf Vorschlag der Anteilseignervertreter und zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu wählende Mitglieder an. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

Mitglieder des Ständigen Ausschusses sind:

  • Michael Diekmann (Vorsitzender)
  • Sophie Boissard
  • Jean-Claude Le Goaër
  • Herbert Hainer
  • Jürgen Lawrenz

 

Personalausschuss

Der Personalausschuss ist zuständig für die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Er behandelt alle Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder einschließlich der Zustimmung zur Übernahme von Mandaten bei anderen Gesellschaften. Er befasst sich auch mit der Zielerreichung der Vorstandsmitglieder, bereitet die Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand vor und behandelt dabei auch die Festsetzung der Ziele für die variable Vergütung.

Dem Personalausschuss des Aufsichtsrats gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats und je ein auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter und ein auf Vorschlag der Anteilseignervertreter vom Aufsichtsrat zu wählendes Mitglied an. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

Mitglieder des Personalausschusses sind:

  • Michael Diekmann (Vorsitzender)
  • Gabriele Burkhardt-Berg
  • Herbert Hainer

 

Prüfungsausschuss (Audit Committee) 

Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Vorabprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, der Lageberichte (inkl. Risikobericht) und des Gewinnverwendungsvorschlags. Er prüft ferner die Quartalsabschlüsse und den Halbjahresfinanzbericht. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems. Er bereitet den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers vor. Er erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag einschließlich der Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und der Vereinbarung über die Vergütung für die Abschlussprüfung.

Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden auf Vorschlag der Anteilseignervertreter, zwei Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter vom Aufsichtsrat gewählt. Der Vorsitzende des Ausschusses wird ebenfalls vom Aufsichtsrat gewählt.

Die Mitglieder müssen in ihrer Gesamtheit mit dem Versicherungs- und Finanzdienstleistungssektor vertraut sein. Mindestens ein Mitglied muss über Sachverstand auf dem Gebiet Rechnungslegung und mindestens ein weiteres Mitglied über Sachverstand auf dem Gebiet Abschlussprüfung verfügen. 

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses soll darüber hinaus über besondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen und mit der Abschlussprüfung vertraut sein. Er soll unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex und nicht der Vorsitzende des Aufsichtsrats sein. Außerdem soll er kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Allianz SE sein, dessen Bestellung vor weniger als zwei Jahren endete. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass Herr Dr. Eichiner diese Voraussetzungen erfüllt.

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:

  • Dr. Friedrich Eichiner (Vorsitzender)
  • Sophie Boissard
  • Michael Diekmann
  • Jean-Claude Le Goaër
  • Frank Kirsch

 

Risikoausschuss

Der Risikoausschuss überwacht die Risikoentwicklungen im Allianz Konzern sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Er nimmt eine Vorabprüfung der risikobezogenen Aussagen im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte durch den Aufsichtsrat vor und informiert den Prüfungsausschuss über das Ergebnis der Vorabprüfung.

Der Risikoausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, von denen drei auf Vorschlag der Anteilseignervertreter und zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter gewählt werden. Der Aufsichtsrat wählt auch den Ausschussvorsitzenden.

Mitglieder des Risikoausschusses sind:

  • Michael Diekmann (Vorsitzender)
  • Christine Bosse
  • Dr. Friedrich Eichiner
  • Primiano Di Paolo
  • Katharina Wesenick

 

Technologieausschuss

Aufgaben des Technologieausschusses sind der regelmäßige Austausch über technologische Entwicklungen, die für die Geschäftstätigkeit der Allianz Gruppe von Bedeutung sind, sowie die Begleitung der Technologie- und Innovationsstrategie des Vorstands. Zudem unterstützt der Technologieausschuss den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Umsetzung der Technologie- und Innovationsstrategie des Vorstand

Der Technologieausschuss des Aufsichtsrats besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden auf Vorschlag der Anteilseignervertreter, zwei Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter vom Aufsichtsrat gewählt. Über den Vorsitz des Ausschusses entscheidet ebenfalls der Aufsichtsrat.

Mitglieder des Technologieausschuss sind:

  • Rashmy Chatterjee (Vorsitzende)
  • Gabriele Burkhardt-Berg
  • Michael Diekmann
  • Dr. Friedrich Eichiner
  • Jürgen Lawrenz

Nominierungsausschuss

Der Nominierungsausschuss erarbeitet konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie Anforderungsprofile für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Er sucht geeignete Kandidaten für die Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsrat.

Dem Nominierungsausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats und zwei weitere von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat zu wählende Anteilseignervertreter an. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats.

Mitglieder des Nominierungsausschusses sind:

  • Michael Diekmann (Vorsitzender)
  • Christine Bosse
  • Dr. Friedrich Eichiner

 

Nachhaltigkeitsausschuss

Der Nachhaltigkeitsausschuss tauscht sich regelmäßig über nachhaltigkeitsbezogene Themen (Environment, Social, Governance – ESG), die für eine wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Entwicklung sowie die Reputation der Allianz Gruppe von Bedeutung sind, aus. Er begleitet eng die Nachhaltigkeitsstrategie des Vorstands, insbesondere die Planung des strategischen Rahmens für alle konzernweiten Nachhaltigkeitsmaßnahmen und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Umsetzung dieser Nachhaltigkeitsstrategie. Der Nachhaltigkeitsausschuss unterstützt auch den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen sowie deren Erfüllung für die Vorstandsvergütung.

Der Nachhaltigkeitsausschuss hat fünf Mitglieder: Ihm gehören drei auf Vorschlag der Anteilseignervertreter und zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu wählende Mitglieder an. Über den Vorsitz des Ausschusses entscheidet ebenfalls der Aufsichtsrat.

Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses sind:

  • Christine Bosse (Vorsitzende)
  • Sophie Boissard
  • Gabriele Burkhardt-Berg
  • Michael Diekmann
  • Frank Kirsch

Der Aufsichtsrat sieht es als Teil guter Corporate Governance an, die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsratsplenums sowie der Aufsichtsratsausschüsse individualisiert offenzulegen.
Die Anwesenheit in den Sitzungen des Aufsichtsrats einschließlich der Ausschusssitzungen lag bei allen Mitgliedern für das Geschäftsjahr 2023 bei 99% (Vorjahr: 99%).
Die Geschäftsordnung enthält neben allgemeinen Bestimmungen insbesondere Regelungen zu den Aufgaben des Aufsichtsrats und seinen Ausschüssen.