Der Ständige Ausschuss entscheidet über die Zustimmung zu bestimmten Geschäften, die ihm durch die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats zur Entscheidung zugewiesen werden (z.B. Kapitalmaßnahmen). Er überprüft die Corporate Governance der Gesellschaft und bereitet die jährliche Entsprechenserklärung sowie die Effizienzprüfung der Aufsichtsratstätigkeit vor. Ferner entscheidet er über die Vornahme von Satzungsänderungen, die nur die Fassung betreffen.
Der Ständige Ausschuss hat fünf Mitglieder: Ihm gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie zwei auf Vorschlag der Anteilseignervertreter und zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu wählende Mitglieder an.
Mitglieder des Ständigen Ausschusses sind:
Der Personalausschuss ist zuständig für die Vorbereitung der Bestellung von Vorstandsmitgliedern sowie die Vertretung der Gesellschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern. Er behandelt alle Personalangelegenheiten der Vorstandsmitglieder einschließlich der Zustimmung zur Übernahme von Mandaten bei anderen Gesellschaften. Er befasst sich auch mit der Zielerreichung der Vorstandsmitglieder, bereitet die Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand vor und behandelt dabei auch die Festsetzung der Ziele für die variable Vergütung.
Dem Personalausschuss des Aufsichtsrats gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats und je ein auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter und ein auf Vorschlag der Anteilseignervertreter vom Aufsichtsrat zu wählendes Mitglied an. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Mitglieder des Personalausschusses sind:
Aufgabe des Prüfungsausschusses ist die Vorabprüfung des Jahres- und Konzernabschlusses, der Lageberichte (inkl. Risikobericht) und des Gewinnverwendungsvorschlags. Er prüft ferner die Quartalsabschlüsse und den Halbjahresfinanzbericht. Der Prüfungsausschuss überwacht den Rechnungslegungsprozess sowie die Wirksamkeit des internen Kontroll- und Revisionssystems. Er bereitet die Entscheidung über die Bestellung des Abschlussprüfers vor, die bei deutschen Versicherungsgesellschaften dem Aufsichtsrat zugewiesen ist; in diesem Zusammenhang überprüft er die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Er erteilt dem Abschlussprüfer den Prüfungsauftrag einschließlich der Festlegung von Prüfungsschwerpunkten und der Vereinbarung über die Vergütung für die Abschlussprüfung.
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden auf Vorschlag der Anteilseignervertreter, zwei Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter vom Aufsichtsrat gewählt. Der Vorsitzende des Ausschusses wird ebenfalls vom Aufsichtsrat gewählt.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind:
Mindestens ein unabhängiges Mitglied des Prüfungsausschusses muss über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügen. Der Aufsichtsrat hat festgestellt, dass Herr Dr. Eichiner diese Voraussetzungen erfüllt.
Der Risikoausschuss überwacht die Risikoentwicklungen im Allianz Konzern sowie die Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Er nimmt eine Vorabprüfung der risikobezogenen Aussagen im Rahmen der Prüfung der Jahresabschlüsse und Lageberichte durch den Aufsichtsrat vor und informiert den Prüfungsausschuss über das Ergebnis der Vorabprüfun
Der Risikoausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, von denen drei auf Vorschlag der Anteilseignervertreter und zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter gewählt werden. Der Aufsichtsrat wählt auch den Ausschussvorsitzenden.
Mitglieder des Risikoausschusses sind:
Aufgaben des Technologieausschusses sind der regelmäßige Austausch über technologische Entwicklungen, die für die Geschäftstätigkeit der Allianz Gruppe von Bedeutung sind, sowie die Begleitung der Technologie- und Innovationsstrategie des Vorstands. Zudem unterstützt der Technologieausschuss den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Umsetzung der Technologie- und Innovationsstrategie des Vorstand
Der Technologieausschuss des Aufsichtsrats besteht aus fünf Mitgliedern. Drei Mitglieder werden auf Vorschlag der Anteilseignervertreter, zwei Mitglieder auf Vorschlag der Arbeitnehmervertreter vom Aufsichtsrat gewählt. Der Vorsitzende des Ausschusses wird ebenfalls vom Aufsichtsrat gewählt.
Mitglieder des Technologieausschuss sind:
Der Nominierungsausschuss erarbeitet konkrete Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats sowie Anforderungsprofile für Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat. Er sucht geeignete Kandidaten für die Wahl von Anteilseignervertretern in den Aufsichtsra
Dem Nominierungsausschuss gehören der Vorsitzende des Aufsichtsrats und zwei weitere von den Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat zu wählende Anteilseignervertreter an. Den Vorsitz im Ausschuss führt der Vorsitzende des Aufsichtsrats.
Mitglieder des Nominierungsausschusses sind:
Der Nachhaltigkeitsausschuss tauscht sich regelmäßig über nachhaltigkeitsbezogene Themen (Environment, Social, Governance – ESG), die für eine wirtschaftlich tragfähige und nachhaltige Entwicklung sowie die Reputation der Allianz Gruppe von Bedeutung sind, aus. Er begleitet eng die Nachhaltigkeitsstrategie des Vorstands, insbesondere die Planung des strategischen Rahmens für alle konzernweiten Nachhaltigkeitsmaßnahmen und unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der Umsetzung dieser Nachhaltigkeitsstrategie. Der Nachhaltigkeitsausschuss unterstützt auch den Personalausschuss bei der Vorbereitung der Festsetzung von ESG-Zielen sowie deren Erfüllung für die Vorstandsvergütung.
Der Nachhaltigkeitsausschuss hat fünf Mitglieder: Ihm gehören drei auf Vorschlag der Anteilseignervertreter und zwei auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu wählende Mitglieder an.
Mitglieder des Nachhaltigkeitsausschusses sind: