Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel vier Jahre. Sie ergibt sich aus der Satzung der Allianz SE, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt werden. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig.
Gestaffelte Amtszeiten für den Aufsichtsrat ("Staggered Board")
Mit den Aufsichtsratswahlen am 4. Mai 2022 wurde ein sogenanntes „Staggered Board“ mit unterschiedlichen Bestellungsperioden eingeführt. Hierdurch erfolgt die Erneuerung des Gremiums künftig in zeitlich versetzten Wahlen und nicht mehr im Rahmen einer Blockwahl, bei der sich alle Kandidierenden gleichzeitig zur Wahl stellen. Die gestaffelten Amtszeiten ermöglichen es der Gesellschaft, flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen der Mitglieder des Aufsichtsrats zu reagieren.
Struktur der Amtszeiten

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Name 
Amtszeit 
Rashmy Chatterjee
Dr. Frank Ellenbürger
Gewählt 2026 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2030
Sophie Boissard Gewählt 2026 für 3 Jahre bis zut Hauptversammlung 2029
Prof. Dr. Ralf P. Thomas Gewählt 2025 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2029
Stephanie Bruce
Dr. Jörg Schneider
Gewählt 2024 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2028
Erstmalige Bestellung in den Aufsichtsrat der Allianz SE

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Name
Zeitpunkt der Erstbestellung
Sophie Boissard 03.05.2017
Prof. Dr. Nadine Brandl 08.08.2024
Stephanie Bruce 08.05.2024
Gabriele Burkhardt-Berg 09.05.2012
Rashmy Chatterjee 04.05.2022
Giovanni Battista Comini 07.05.2026
Dr. Frank Ellenbürger 07.05.2026
Lars Grote 07.05.2026
Jean-Claude Le Goaër 01.08.2018
Jürgen Lawrenz 01.08.2015
Dr. Jörg Schneider 08.05.2024
Prof. Dr. Ralf P. Thomas 08.05.2025
Zugehörigkeitsdauer und Altersgrenze
Gemäß den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll die fortlaufende Zugehörigkeitsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats in der Regel einen Zeitraum von 12 Jahren nicht überschreiten. Was die Altersgrenze des Gremiums betrifft, sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein.