Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel vier Jahre. Sie ergibt sich aus der Satzung der Allianz SE, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt werden. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig.
Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder
Gestaffelte Amtszeiten für den Aufsichtsrat ("Staggered Board")
Mit den Aufsichtsratswahlen am 4. Mai 2022 wurde ein sogenanntes „Staggered Board“ mit unterschiedlichen Bestellungsperioden eingeführt. Hierdurch erfolgt die Erneuerung des Gremiums künftig in zeitlich versetzten Wahlen und nicht mehr im Rahmen einer Blockwahl, bei der sich alle Kandidierenden gleichzeitig zur Wahl stellen. Die gestaffelten Amtszeiten ermöglichen es der Gesellschaft, flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen der Mitglieder des Aufsichtsrats zu reagieren.
Struktur der Amtszeiten
Wischen um mehr anzuzeigen
Name
|
Amtszeit
|
---|---|
Stephanie Bruce Dr. Jörg Schneider |
Gewählt 2024 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2028 |
Michael Diekmann Sophie Boissard Rashmy Chatterjee |
Gewählt 2022 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2026 |
Dr. Friedrich Eichiner | Gewählt 2022 für 3 Jahre bis zur Hauptversammlung 2025 |
Erstmalige Bestellung in den Aufsichtsrat der Allianz SE
Wischen um mehr anzuzeigen
Name
|
Zeitpunkt der Erstbestellung
|
---|---|
Michael Diekmann | 07.05.2017 |
Sophie Boissard | 03.05.2017 |
Prof. Dr. Nadine Brandl | 08.08.2024 |
Stephanie Bruce | 08.05.2024 |
Gabriele Burkhardt-Berg | 09.05.2012 |
Rashmy Chatterjee | 04.05.2022 |
Dr. Friedrich Eichiner | 04.05.2016 |
Jean-Claude Le Goaër | 01.08.2018 |
Frank Kirsch | 01.09.2018 |
Jürgen Lawrenz | 01.08.2015 |
Primiano Di Paolo | 04.05.2022 |
Dr. Jörg Schneider | 08.05.2024 |
Zugehörigkeitsdauer und Altersgrenze
Gemäß den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll die fortlaufende Zugehörigkeitsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats in der Regel einen Zeitraum von 12 Jahren nicht überschreiten. Was die Altersgrenze des Gremiums betrifft, sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein.