Der Aufsichtsrat ist bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2022 gewählt.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel fünf Jahre. Sie ergibt sich aus der Satzung der Allianz SE, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt werden. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Der Aufsichtsrat ist demnach bis zur Beendigung der Hauptversammlung 2022 gewählt. Wiederbestellungen sind zulässig.
Die Hauptversammlung 2012 hat eine Satzungsänderung beschlossen, wonach die Hauptversammlung bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen kann.
Informationen zur letzten Aufsichtsratswahl 2017 sowie der Satzungsänderung zur Amtszeit des Aufsichtsrats in der Hauptversammlung 2012 finden Sie hier: