Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel vier Jahre. Sie ergibt sich aus der Satzung der Allianz SE, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt werden. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig.
Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder
Gestaffelte Amtszeiten für den Aufsichtsrat ("Staggered Board")
Mit den Aufsichtsratswahlen am 4. Mai 2022 wurde ein sogenanntes „Staggered Board“ mit unterschiedlichen Bestellungsperioden eingeführt. Hierdurch erfolgt die Erneuerung des Gremiums künftig in zeitlich versetzten Wahlen und nicht mehr im Rahmen einer Blockwahl, bei der sich alle Kandidierenden gleichzeitig zur Wahl stellen. Die gestaffelten Amtszeiten ermöglichen es der Gesellschaft, flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen der Mitglieder des Aufsichtsrats zu reagieren.
Struktur der Amtszeiten
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Name
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Amtszeit
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|---|---|
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Rashmy Chatterjee Dr. Frank Ellenbürger |
Gewählt 2026 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2030 |
| Sophie Boissard | Gewählt 2026 für 3 Jahre bis zut Hauptversammlung 2029 |
| Prof. Dr. Ralf P. Thomas | Gewählt 2025 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2029 |
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Stephanie Bruce Dr. Jörg Schneider |
Gewählt 2024 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2028 |
Erstmalige Bestellung in den Aufsichtsrat der Allianz SE
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Name
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Zeitpunkt der Erstbestellung
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|---|---|
| Sophie Boissard | 03.05.2017 |
| Prof. Dr. Nadine Brandl | 08.08.2024 |
| Stephanie Bruce | 08.05.2024 |
| Gabriele Burkhardt-Berg | 09.05.2012 |
| Rashmy Chatterjee | 04.05.2022 |
| Giovanni Battista Comini | 07.05.2026 |
| Dr. Frank Ellenbürger | 07.05.2026 |
| Lars Grote | 07.05.2026 |
| Jean-Claude Le Goaër | 01.08.2018 |
| Jürgen Lawrenz | 01.08.2015 |
| Dr. Jörg Schneider | 08.05.2024 |
| Prof. Dr. Ralf P. Thomas | 08.05.2025 |
Zugehörigkeitsdauer und Altersgrenze
Gemäß den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll die fortlaufende Zugehörigkeitsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats in der Regel einen Zeitraum von 12 Jahren nicht überschreiten. Was die Altersgrenze des Gremiums betrifft, sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein.