Der Aufsichtsrat wurde in der Hauptversammlung 2022 neu gewählt.
Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel vier Jahre. Sie ergibt sich aus der Satzung der Allianz SE, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt werden. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig.
Um die Vorgaben der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Altersgrenze und die Zugehörigkeitsdauer, und um flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen reagieren zu können, wird die Amtszeit für einige der nachstehend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats nicht die regelmäßige Amtszeit von vier Jahren umfassen. Damit wird auch die stufenweise Bildung eines „Staggered Board“ für die Zukunft ermöglicht.