Unternehmensorgane der Allianz SE
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die zentralen Organe der Allianz SE.
Zusammenwirken der drei zentralen Organe der Allianz SE

Vorstand
Der Vorstand ist das alleinige Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft.
Als europäische Aktiengesellschaft wird die Allianz SE nach dem dualistischen Leitungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat gelenkt. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachungs- und Beratungsfunktion.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam Verantwortung für die Unternehmensleitung. Die Arbeit im Vorstand wird durch den Vorstandsvorsitzenden koordiniert.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand der Gesellschaft.
Der Aufsichtsrat ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Hierbei übernimmt er jedoch keine Geschäftsführungsaufgaben. Eine der zentralen Aufgaben ist die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands.
Die Arbeit im Aufsichtsrat wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert.
Hauptversammlung
In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus.
Als Zusammenkunft der Aktionäre wählt die Hauptversammlung die Vertreter der Kapitaleigner im Aufsichtsrat und beschließt über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Sie entscheidet über die Verwendung des Bilanzergebnisses, Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung oder -herabsetzung, die Zustimmung zu Unternehmensverträgen, Satzungsänderungen der Gesellschaft und sonstige Themen, die vom Vorstand eingebracht werden. Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können ebenfalls verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung gesetzt werden. Die Hauptversammlung bestimmt ferner über das Vergütungssystem des Aufsichtsrates. Zudem können die Aktionäre börsennotierter Gesellschaften in der Hauptversammlung ein konsultatives Votum über das Vergütungssystem der Mitglieder des Vorstands abgeben ("Say on Pay").
Pro Geschäftsjahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt. Bei der Beschlussfassung im Rahmen der Hauptversammlung gewährt jede Aktie eine Stimme ("one share - one vote"). Jeder Aktionär ist berechtigt, an der Hauptversammlung teilzunehmen, dort das Wort zu Themen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. Für besondere Fälle sieht das Aktiengesetz die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vor.
Aktionäre, die nicht persönlich die Hauptversammlung besuchen, haben die Möglichkeit, diese online über das Internet zu verfolgen. Das Stimmrecht kann auch per Briefwahl oder Online-Briefwahl ausgeübt werden. Die Ausübung des Stimmrechts ist zudem durch einen Bevollmächtigten mittels Vollmacht und Weisung möglich. Hierfür stehen von der Allianz SE benannte Stimmrechtsvertreter sowie Kreditinstitute und Aktionärsvereinigungen zur Verfügung. Vollmacht und Weisungen können auch per Internet erteilt werden. Die Nutzung von E-Mail und Online-Services wird von der Allianz SE nachhaltig gefördert.