Unternehmensorgane

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die zentralen Organe der Allianz SE. 
Die Zuständigkeiten dieser drei Organe sind im deutschen Aktiengesetz und durch die Satzung der Allianz SE geregelt. Die wesentlichen Beziehungen zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung sind in der folgenden Grafik zusammengefasst.
Unternehmensorgane
Der Vorstand ist das alleinige Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft.

Als europäische Aktiengesellschaft wird die Allianz SE nach dem dualistischen Leitungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat gelenkt. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachungs- und Beratungsfunktion.

Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam Verantwortung für die Unternehmensleitung. Die Arbeit im Vorstand wird durch den Vorstandsvorsitzenden koordiniert.

Der Aufsichtsrat bestellt, überwacht und berät den Vorstand der Gesellschaft.

Der Aufsichtsrat ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Hierbei übernimmt er jedoch keine Geschäftsführungsaufgaben. Eine der zentralen Aufgaben ist die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands.

Die Arbeit im Aufsichtsrat wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert.

In der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte in den Angelegenheiten der Gesellschaft aus.

Als Zusammenkunft der Aktionäre dient die Hauptversammlung der Information und Beschlussfassung über wichtige unternehmensbezogene Vorgänge.  

Zu den Themen, die einer jährlichen Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedürfen, gehören:

  • Verwendung des Bilanzgewinns (Dividende)
  • Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats 
  • Bestellung des Abschlussprüfers 
  • Billigung des Vergütungsberichts 

Weitere Themen, über die die Hauptversammlung zu beschließen hat, umfassen insbesondere:

  • Wahl der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat 
  • Vergütung des Aufsichtsrats
  • Billigung des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder („say on pay“)
  • Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung
  • Satzungsänderungen wie z.B. die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen
  • Abschluss oder Änderung von Unternehmensverträgen 

Zudem können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden.

In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt. Für besondere Fälle sieht das Aktiengesetz die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vor.

Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen Aktionären Stimmrechte und Teilnahmerechte zu.

  • Stimmrecht
    Jede Aktie gewährt eine Stimme („one share, one vote“). 
  • Teilnahmerecht
    Das Teilnahmerecht beinhaltet insbesondere das Recht der Aktionäre, an der Hauptversammlung physisch bzw. virtuell teilzunehmen, dort das Wort zu Themen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen. 

Die Aktionäre erhalten von der Gesellschaft eine Einladung zur Hauptversammlung (nach ihrer Wahl per E-Mail oder per Post). Für die Anmeldung zur Hauptversammlung steht Aktionären insbesondere der Online-Service der Allianz SE zur Verfügung. Die Hauptversammlungen können Aktionäre über den Online-Service in voller Länge live im Internet verfolgen. 

Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung 2023 können die Hauptversammlungen 2024 und 2025 entweder als Präsenzveranstaltungen oder virtuell abgehalten werden.