Unternehmensorgane
Zusammenwirken der drei zentralen Organe der Allianz SE
Vorstand
Als europäische Aktiengesellschaft wird die Allianz SE nach dem dualistischen Leitungssystem von Vorstand und Aufsichtsrat gelenkt. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwortung, dem Aufsichtsrat obliegt die Überwachungs- und Beratungsfunktion.
Die Mitglieder des Vorstands tragen gemeinsam Verantwortung für die Unternehmensleitung. Die Arbeit im Vorstand wird durch den Vorstandsvorsitzenden koordiniert.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat ist in Entscheidungen, die von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen sind, unmittelbar eingebunden. Hierbei übernimmt er jedoch keine Geschäftsführungsaufgaben. Eine der zentralen Aufgaben ist die Ernennung und Abberufung der Mitglieder des Vorstands.
Die Arbeit im Aufsichtsrat wird vom Aufsichtsratsvorsitzenden koordiniert.
Hauptversammlung
Als Zusammenkunft der Aktionäre dient die Hauptversammlung der Information und Beschlussfassung über wichtige unternehmensbezogene Vorgänge.
Zu den Themen, die einer jährlichen Beschlussfassung durch die Hauptversammlung bedürfen, gehören:
- Verwendung des Bilanzgewinns (Dividende)
- Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats
- Bestellung des Abschlussprüfers
- Billigung des Vergütungsberichts
Weitere Themen, über die die Hauptversammlung zu beschließen hat, umfassen insbesondere:
- Wahl der Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat
- Vergütung des Aufsichtsrats
- Billigung des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder („say on pay“)
- Maßnahmen der Kapitalbeschaffung und der Kapitalherabsetzung
- Satzungsänderungen wie z.B. die Ermächtigung des Vorstands zur Durchführung virtueller Hauptversammlungen
- Abschluss oder Änderung von Unternehmensverträgen
Zudem können Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil (5%) des Grundkapitals oder einen anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, verlangen, dass Punkte auf die Tagesordnung der Hauptversammlung gesetzt werden.
In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Hauptversammlung statt. Für besondere Fälle sieht das Aktiengesetz die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung vor.
Im Zusammenhang mit der Hauptversammlung stehen Aktionären Stimmrechte und Teilnahmerechte zu.
- Stimmrecht
Jede Aktie gewährt eine Stimme („one share, one vote“). - Teilnahmerecht
Das Teilnahmerecht beinhaltet insbesondere das Recht der Aktionäre, an der Hauptversammlung physisch bzw. virtuell teilzunehmen, dort das Wort zu Themen der Tagesordnung zu ergreifen und sachbezogene Fragen und Anträge zu stellen.
Die Aktionäre erhalten von der Gesellschaft eine Einladung zur Hauptversammlung (nach ihrer Wahl per E-Mail oder per Post). Für die Anmeldung zur Hauptversammlung steht Aktionären insbesondere der Online-Service der Allianz SE zur Verfügung. Die Hauptversammlungen können Aktionäre über den Online-Service in voller Länge live im Internet verfolgen.
Aufgrund einer Ermächtigung der Hauptversammlung 2023 können die Hauptversammlungen 2024 und 2025 entweder als Präsenzveranstaltungen oder virtuell abgehalten werden.