Der Allianz Konzern verfügt über ein effizientes System von Vergütungsausschüssen auf Ebene bedeutender globaler Gesellschaften und Geschäftsbereiche. Diese überprüfen und beschließen in regelmäßigen Abständen die Vergütungsrichtlinien und deren Anwendung für Führungskräfte unterhalb des Vorstands. Abhängig von Art und Umfang der jeweiligen Geschäftstätigkeit hat der Vorstand eine angemessene Aufsicht durch diese Vergütungsausschüsse festgelegt.
Der Vergütungsausschuss auf Konzernebene (Group Compensation Committee, GCC) überwacht das Design, die Governance und die Verwaltung konzernweiter Vergütungssysteme sowie deren Weiterentwicklung. Das GCC überprüft ferner die Vereinbarkeit der Vergütungssysteme der Allianz Gruppe mit dem anwendbaren regulatorischen Recht. Es stellt die Angemessenheit der Vergütung der Allianz Global und Senior Executives sicher und kontrolliert die Umsetzung seiner eigenen Entscheidungen. Das GCC ist direkt für die Vergütung der Allianz Global Executives sowie Führungskräften mit risikobehafteten Positionen zuständig.
Die Zusammensetzung des GCC spiegelt das Geschäftsmodell des Allianz Konzerns sowie die erforderliche Breite und Tiefe an Erfahrung wider und entspricht damit den aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Die Mitgliedschaften genehmigt der Vorstand der Allianz SE, wobei parallele Mitgliedschaften im Vergütungs-, Risiko-, Finanz- und Kapitalausschuss einen effizienten Informationsaustausch zwischen diesen Gremien fördern.
Die Zuständigkeit lokaler Vergütungsausschüsse in Bezug auf Vergütungssysteme und die Kontrolle relevanter/entsprechender Führungskräfte entspricht weitestgehend jener des GCC. Lokale Vergütungsausschüsse setzen sich üblicherweise aus Geschäftsführern, Geschäftsbereichsleitern oder dem jeweiligen Vorstandsmitglied der Allianz SE, Chief Financial Officers oder Chief Operating Officers, einem Vertreter einer Schlüsselfunktion, vorzugsweise Mitgliedern des Rechts- und/oder des Compliance-Bereichs sowie Personalleitern zusammen.