Mit Beendigung der am 4. Mai 2022 stattfindenden Hauptversammlung endet die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder. Es ist deshalb eine Neuwahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat durch die Hauptversammlung erforderlich.
Der Aufsichtsrat setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar jeweils aus sechs Anteilseignervertretern und sechs Arbeitnehmervertretern. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung gewählt. Die Arbeitnehmervertreter werden durch den SE-Betriebsrat bestellt.
Um bereits bei der Wahl die Vorgaben der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Altersgrenze und die Zugehörigkeitsdauer, und um flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen reagieren zu können, soll die vorgeschlagene Amtszeit für einige der nachstehend genannten Kandidatinnen und Kandidaten nicht die regelmäßige Amtszeit von vier Jahren umfassen. Damit wird auch die stufenweise Bildung eines „Staggered Board“ für die Zukunft ermöglicht.