Corporate Governance

Unter "Corporate Governance" werden Fragen der Unternehmensleitung, Unternehmenskontrolle und Transparenz zusammengefasst. Die Allianz SE versteht eine gute Corporate Governance als zentrale Herausforderung und unverzichtbare Voraussetzung, um für ihre Aktionäre wie auch alle anderen Interessengruppen nachhaltig Wert zu schaffen.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex geht über die gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Gesellschaften hinaus und fasst national und international anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung zusammen.
Sie finden hier die Satzung der Allianz SE in der aktuellen Fassung. Die Satzung enthält neben allgemeinen Bestimmungen insbesondere Regelungen zu den zentralen Organen (Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung), dem Jahresabschluss und der Gewinnverwendung.
Die Allianz SE ist die Holdinggesellschaft der Allianz Gruppe. Sie besitzt die Rechtsform einer SE (Societas Europaea).
Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die zentralen Organe der Allianz SE. Die Zuständigkeiten dieser drei Organe sind im deutschen Aktiengesetz und durch die Satzung der Allianz SE geregelt.
Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss der Allianz SE ist seit 1. Januar 2018 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC).
Die Allianz fördert eine Unternehmenskultur der individuellen und kollektiven Verantwortung für ethisches Handeln und für die Einhaltung von Regeln. Sie finden hier Informationen zu den Themen Verhaltenskodex, Hinweisgebersystem und Fraud Warning. 
Sie finden hier alle Informationen zum Vorstand der Allianz SE.
Sie finden hier Informationen zum Aufsichtsrat der Allianz SE.
Sie finden hier alle Informationen zu den Hauptversammlungen der Allianz SE.