Die Rechnungslegung des Allianz Konzerns erfolgt gemäß § 315e Handelsgesetzbuch (HGB) auf Grundlage der internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der Jahresabschluss der Allianz SE wird nach Maßgabe des deutschen Rechts, insbesondere des HGB, erstellt. 

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Abschlussprüfer für den Jahres- und den Konzernabschluss der Allianz SE ist seit 1. Januar 2018 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC). Der für die Prüfung des Jahresabschlusses verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit 1. Januar 2020 Frank Trauschke. Der für die Prüfung des Konzernabschlusses verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist seit 1. Januar 2018 Richard Burger.

PwC hat den Jahres- und den Konzernabschluss der Allianz SE sowie die jeweiligen Lageberichte geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Den Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers finden Sie im Geschäftsbericht 2022 der Allianz SE ab S. 111 sowie im Geschäftsbericht 2022 der Allianz Gruppe ab S. 221. Den verkürzten Konzernzwischenabschluss und den Konzernzwischenlagebericht  hat PwC einer prüferischen Durchsicht unterzogen.

Bestellung des Abschlussprüfers

Der Abschlussprüfer und der Prüfer für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts wurde am 4. Mai 2022 durch die Hauptversammlung gewählt.

Honorare und Dienstleistungen

Honorare und Dienstleistungen des Abschlussprüfers sind im Geschäftsbericht 2022 der Allianz Gruppe auf S. 206 aufgeführt.