Neuer Standard für Stoßfänger

Mit Tempo gegen die Wand: Crashtests liefern wichtige Erkentnisse für mehr Sicherheit im Kraftverkehr.

Seit dem 1. Januar 2010 ist der neue AZT Bumpertest beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) als Testverfahren ergänzend zum Typklasseneinstufungstest in Deutschland Pflicht. Ziel des neuen Tests ist es, die Kompatibilität der Stoßfänger zu gewährleisten.

"Mit dem AZT-Crashreparaturtest ist die Grundlage geschaffen, ein gutes Deformationsverhalten durchzusetzen. Unser Ziel muss es sein, dass sich die Stoßfänger beider Fahrzeuge bei einem Unfall wieder treffen und ein Abgleiten in die Fahrzeugstruktur verhindern", erklärt Dr. Christoph Lauterwasser, Leiter des Allianz Zentrum für Technik.

"Seit dem 1. Januar 2010 ist der Bumpertest für alle neu auf den Markt kommenden Fahrzeuge zusätzlich zu dem üblichen Typklasseneinstufungstest verbindlich. Je nach Ergebnis kann sich die Versicherungseinstufung um bis zu zwei Klassen verändern".

Der AZT-Crashreparaturtest wurde bereits 1999 in einen internationalen Verbund von Forschungsinstituten eingebracht und dort als internationaler Standard übernommen. Er wurde dort unter dem Namen RCAR Test (Research Council for Automobile Repairs) weiterentwickelt. Der neue AZT-Stoßfängertest wurde zusammen mit einer internationalen Arbeitsgruppe des RCAR unter der Federführung des AZT entwickelt und wird künftig international auch unter dem Namen RCAR Bumper Test eingesetzt.

Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen hier zur Verfügung gestellt wird.
Link zum Disclaimer