Halloween - und wer zahlt für Schäden?

Am Sonntagabend ziehen auf ihrer Suche nach Süßigkeiten wieder Hexen, Zauberer und andere finstere Gestalten von Haustür zu Haustür. Und wer nach der Aufforderung "Süßes oder Saures" keine Naschereien herausrückt, muss mitunter damit rechnen, dass ihm ein Streich gespielt wird. Solange sich die Streiche auf Zahnpasta auf der Türklinke oder mollig in Klopapier eingewickelte Bäume und Briefkästen beschränken, ist dagegen auch noch nicht wirklich viel einzuwenden. "Wir haben nichts gegen den Brauch, aber gegen seinen Missbrauch", erklärt Xaver Wölfl, Leiter des Kundengruppenmanagements der österreichischen Allianz Gruppe, "denn wenn jemand einen Briefkasten sprengt oder die Hausmauer beschmiert, dann ist das Sachbeschädigung wie an jedem anderen Tag auch."

Gerade im Schutz der Dunkelheit und versteckt hinter einer Maske fällt aber bei vielen "Halloween-Gespenstern" die Hemmschwelle. Denn während die jüngeren Geister nur Süßigkeiten sammeln, kommt bei älteren Semestern gerne auch der eine oder andere hochprozentige Grusel-Drink mit ins Spiel. "Auch zu Halloween gilt: Wer alkoholisiert ist, hat hinter dem Lenkrad nichts zu suchen!", so Wölfl. Gleiches gelte auch bei Kostümen mit Gesichtsmaske, die zu einer Sicht- oder Hörbehinderung führen. Für die Kaskoversicherung könnte dies nämlich "grobe Fahrlässigkeit" bedeuten und somit Leistungsfreiheit.

Für Eltern kann Halloween ein wahrhaft unvergessliches Erlebnis werden: Denn sie haften für Schäden, die ihre Kinder verursacht haben

Eine Kaskoversicherung tritt ein, falls ein geparktes Auto durch übermütige "Brauchtumspfleger" beschädigt wird. Und bei Schäden an der Einfriedung oder der Haus- bzw. Wohnungstür übernimmt die Allianz als einziger Anbieter im Rahmen der "All-in-one Allrisk Versicherung Eigenheim" auch die Kosten für derartige Vandalenakte: Im Regelfall zahlt nämlich die Haushaltsversicherung Vandalismusschäden nur bei einem Einbruch.

Mit einigen Handgriffen kann sich aber jeder selbst vor Halloween-Vandalen schützen: Den Briefkasten leeren, Gartenmöbel und Spielzeug in einen geschlossenen Raum bringen. Auch Fahrzeuge sind in Garagen oder auf geschützten Abstellflächen besser aufgehoben als auf gewöhnlichen Parkplätzen. Wenn möglich, vor Einfahrten oder Gärten eine Beleuchtung montieren bzw. derartige Einrichtungen auf ihre Funktion überprüfen.

Für Eltern kann Halloween ein wahrhaft unvergessliches Erlebnis werden: Denn sie haften für das Fehlverhalten ihrer Kinder und damit auch für Schäden, die diese verursacht haben. Sie können sich nur dann vor der Haftung schützen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. "Falls Eltern zu Halloween ihren Nachwuchs unbeaufsichtigt lassen, müssen sie für eventuelle Schäden aufkommen", erklärt Wölfl. Mit seinen Kindern vorher das mögliche Konfliktpotenzial zu besprechen, kann teure Schadensersatzforderungen verhindern. 

  • Bei den Streichen Grenzen aufzeigen!
  • Über mögliche Konsequenzen von Streichen reden!
  • Checken Sie, mit welchen Utensilien Ihre Kinder auf Halloween-Tour gehen!
  • Machen Sie Mut, gegen Gruppenzwang aufzutreten und bei üblen Streichen nicht mitzumachen!
  • Begleiten Sie Ihre Schützlinge auf der nächtlichen Runde! 
  • Oder – falls dies von den Halloween-Geistern vermutlich nicht gewollt wird: Folgen Sie zumindest "unbemerkt" in sicherem Abstand!
  • Organisieren Sie ein Alternativprogramm!

 
Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen hier zur Verfügung gestellt wird.
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