I. Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Aktionäre der Allianz SE und ihre Bevollmächtigten bzw. gesetzlichen Vertreter, die den Online-Service unter www.allianz.com/hv-service nutzen. Dies umfasst u.a. die Anmeldung zur Hauptversammlung, die Ausübung des Stimmrechts sowie die Einwilligung in den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung der Allianz SE.
II. Zugang zum Online-Service
Sie können sich durch Eingabe Ihrer Aktionärsnummer und des zugehörigen Passworts in den Online-Service einloggen. Aktionären, welche die Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail erhalten, werden die zum Login in den Online-Service erforderlichen Informationen mit der Einladungs-E-Mail übermittelt. Alle übrigen im Aktienregister eingetragenen Aktionäre erhalten mit dem Einladungsschreiben zur Hauptversammlung ihre Zugangsdaten für den Online-Service.
Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht vorliegen haben, wenden Sie sich bitte unter +49 89 3800 7555 an die Allianz Investor Line (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr). Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter [email protected]. Falls für Sie eine E-Mail-Adresse für den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung hinterlegt ist, können Sie auch über die Funktion „Passwort anfordern“ des Online-Services ein temporäres Passwort anfordern.
III. Liveübertragung der Hauptversammlung
Sie können die Übertragung der Hauptversammlung live und in voller Länge über den Online-Service verfolgen. Für das bloße Verfolgen der Liveübertragung über den Online-Service ist eine Anmeldung zur Hauptversammlung nicht erforderlich. Vielmehr genügt es, wenn Sie sich während der Hauptversammlung in den Online-Service einloggen.
IV. Anmeldung zur Hauptversammlung
Sind Sie in unserem Aktienregister eingetragen, können Sie sich bis zum Anmeldeschluss über den Online-Service zur Hauptversammlung anmelden. Wir empfehlen Ihnen, den Online-Service für die Anmeldung zur Hauptversammlung frühzeitig zu nutzen, damit Sie sich bei eventuellen technischen Störungen noch rechtzeitig vor dem Anmeldeschluss per Post oder E-Mail anmelden können. Falls Sie mehrere Einladungen mit unterschiedlichen Aktionärsnummern erhalten haben, führen Sie bitte die Online-Anmeldung zur Hauptversammlung für jede dieser Aktionärsnummern gesondert durch.
V. Eintrittskartenbestellung
Nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie im Online-Service für sich oder einen Vertreter eine Eintrittskarte bestellen. Sie haben anschließend die Möglichkeit, die Eintrittskarte auszudrucken oder sich diese per E-Mail oder per Post zusenden zu lassen. Der Versand der elektronischen Eintrittskarte erfolgt unverschlüsselt. Eine von Ihnen erteilte Vollmacht an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter, eine Bank oder eine Aktionärsvereinigung erlischt im Falle einer späteren Eintrittskartenbestellung. Auch Ihre Briefwahl gilt in diesem Fall als widerrufen.
Falls Sie – sei es über den Online-Service oder auch auf anderem Wege – eine Eintrittskarte für sich oder Ihren Vertreter bestellt haben und Sie bzw. Ihr Vertreter nicht an der Hauptversammlung teilnehmen können, so haben Sie noch bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung die Möglichkeit, über den Online-Service die Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen und ihnen Weisungen zu erteilen. Die vorliegende Eintrittskarte kann in diesem Fall nicht für den Zutritt zur Hauptversammlung verwendet werden. Sollten Sie sich später entscheiden, doch persönlich an der Hauptversammlung teilzunehmen, gehen Sie bitte am Tag der Hauptversammlung direkt zum Sonderschalter im Eingangsbereich des Veranstaltungsorts.
VI. Ausübung des Stimmrechts
Nach erfolgter Anmeldung zur Hauptversammlung können Sie über den Online-Service auch Ihr Stimmrecht ausüben, entweder im Wege der elektronischen Briefwahl, durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter oder durch Bevollmächtigung einer Bank bzw. einer Aktionärsvereinigung. Die Stimmabgabe ist dabei nur zu vor der Hauptversammlung bekanntgemachten Beschlussvorschlägen bzw. nach §§ 126, 127 AktG zugänglich gemachten Gegenanträgen bzw. Wahlvorschlägen möglich.
1. Stimmabgabe per Online-Briefwahl
Im Online-Service können Sie Ihre Stimmen bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung per elektronischer Briefwahl abgeben oder ändern (Online-Briefwahl). Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie auch außerhalb des Online-Services übermittelte Briefwahlstimmen über den Online-Service noch ändern.
2. Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
Des Weiteren können Sie im Online-Service den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern bis zum Ende der Generaldebatte in der Hauptversammlung Vollmacht und Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilen oder bereits an sie übermittelte Weisungen ändern. Bis zu diesem Zeitpunkt können Sie auch außerhalb des Online-Services erteilte Weisungen über den Online-Service noch ändern. Die Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter können Sie in Textform unter der in der Einberufung genannten Anschrift widerrufen.
3. Bevollmächtigung von Banken und Aktionärsvereinigungen
Am Online-Service teilnehmenden Banken und Aktionärsvereinigungen können Sie bis zum Ende der Generaldebatte ebenfalls über den Online-Service Vollmacht und Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilen oder bereits an sie übermittelte Weisungen ändern. Sie können diese Vollmacht in Textform unter der in der Einberufung genannten Anschrift widerrufen. Für die Ausübung des Stimmrechts sind ausschließlich die bevollmächtigten Banken bzw. Aktionärsvereinigungen verantwortlich.
VII. E-Mail-Versand
1. Voraussetzungen
Für den Versand der Einladung zur Hauptversammlung per E-Mail benötigen wir Ihre Zustimmung.
a) Einwilligung über den Online-Service
Sie können Ihre Einwilligung in den E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung über die entsprechende Funktion im Online-Service erklären. Bitte geben Sie dabei als Versandadresse eine E-Mail-Adresse an, die Sie regelmäßig verwenden.
Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen Aktien im Aktienregister der Allianz SE eingetragen sind, um den Einladungsversand vorzubereiten. Wenn Sie Ihre Einwilligung vor diesem Zeitpunkt erteilen, erhalten Sie die Einladung erstmals für die auf Ihre Einwilligung folgende Hauptversammlung an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse zugesandt. Spätere Einwilligungen können erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigt werden.
b) Anderweitige Zustimmung
Ihre Depotbank ist gesetzlich verpflichtet, uns eine E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit Ihnen zu übermitteln. Sofern wir eine E-Mail-Adresse von Ihrer Depotbank erhalten, kontaktieren wir Sie mit der Bitte um Zustimmung zum E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung. Wenn Sie dem E-Mail-Versand nach Erhalt einer solchen Nachricht nicht innerhalb der in der Nachricht bestimmten Frist widersprochen haben, gilt Ihre Zustimmung zum E-Mail-Versand von Gesetzes wegen als erteilt.
2. Fehlgeschlagende Zustellung
Sollten wir nach Versendung der Einladung zur Hauptversammlung eine technische Rückmeldung erhalten, dass die E-Mail nicht zugestellt wurde, senden wir Ihnen die Einladung wieder per Post zu.
Falls Sie Ihre Einladung zur Hauptversammlung nicht per E-Mail erhalten haben, obwohl Sie für den E-Mail-Versand registriert sind, wenden Sie sich bitte unter +49 89 3800 7555 an die Allianz Investor Line (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr). Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter [email protected] oder per Post unter Allianz SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20722 Hamburg.
3. Änderung Ihrer Daten, Widerruf
Ihre E-Mail-Adresse und Ihr Passwort können Sie jederzeit im Online-Service ändern. Über den Online-Service können Sie auch Ihre Zustimmung zum E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie unter Nennung Ihres Namens und Ihrer Aktionärsnummer zudem per E-Mail an [email protected] oder per Post an Allianz SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20722 Hamburg schicken. Im Falle eines Widerrufs erhalten Sie die Einladung wieder per Post. Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen Aktien im Aktienregister der Allianz SE eingetragen sind, um den Einladungsversand vorzubereiten. Geht uns der Widerruf erst nach diesem Zeitpunkt zu, können wir Ihren Widerruf erst für die darauffolgende Hauptversammlung berücksichtigen.
4. Veräußerung Ihrer Allianz Aktien
Falls Sie zwischen zwei Hauptversammlungen alle Ihre Allianz Aktien verkauft haben und bis etwa sieben Wochen vor der nächsten Hauptversammlung wieder Allianz Aktien erwerben, gilt Ihre vor der Veräußerung erteilte Zustimmung zur Teilnahme am E-Mail-Versand der Einladung zur Hauptversammlung weiter fort.
Etwa sieben Wochen vor jeder Hauptversammlung ermitteln wir, für welche der für den E-Mail-Versand registrierten Personen Aktien im Aktienregister der Allianz SE eingetragen sind, um den Einladungsversand vorzubereiten. Sind zu diesem Zeitpunkt keine Aktien auf Ihren Namen im Aktienregister eingetragen, erlischt Ihre Zustimmung zur Teilnahme am E-Mail-Versand automatisch. Erwerben Sie später wieder Allianz Aktien, erhalten Sie die Einladung zu Hauptversammlungen der Allianz SE entweder per Post, oder, wenn Sie dem E-Mail-Versand erneut zugestimmt haben (s. hierzu Ziffer VII.1.), per E-Mail zugesandt.
VIII. Personengemeinschaften, Personengesellschaften, juristische Personen, geschäftsunfähige und beschränkt geschäftsfähige Personen
Bitte beachten Sie, dass bei im Aktienregister eingetragenen Personengemeinschaften (z.B. Ehepaaren, Erbengemeinschaften), Personengesellschaften oder juristischen Personen diejenige Person, die den Online-Service nutzt, von allen Mitgliedern der Personengemeinschaft, den Gesellschaftern der Personengesellschaft oder der juristischen Person, für die sie handelt, hierzu bevollmächtigt bzw. für die Personengesellschaft oder juristische Person vertretungsberechtigt sein muss. Als Nutzer des Online-Services bestätigen Sie, dass Sie in der erforderlichen Art und Weise autorisiert sind.
Sofern Sie den Zugang eines geschäftsunfähigen oder nur beschränkt geschäftsfähigen Aktionärs (zum Beispiel den eines Minderjährigen) nutzen, bestätigen Sie, dass Sie mit der erforderlichen Vertretungsbefugnis für diese Person handeln.
IX. Sorgfaltspflichten des Anwenders
Um den Online-Service mit sämtlichen Funktionalitäten optimal nutzen zu können, empfehlen wir die Verwendung aktueller Betriebssysteme sowie die neueste Version von Browsern. Bitte beachten Sie, dass ältere Versionen von Browsern und Betriebssystemen möglicherweise nicht vollständig unterstützt werden.
Bitte machen Sie zudem Ihre Aktionärsnummer und Ihr Passwort Unbefugten nicht zugänglich, damit kein Dritter Ihren Zugang nutzen kann. Wenn Sie Verdacht auf Missbrauch haben, lassen Sie Ihren Zugang telefonisch unter +49 89 3800 7555 über die Allianz Investor Line (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr) sperren.
Bitte achten Sie darauf, den Online-Service ordnungsgemäß zu beenden. Eine ordnungsgemäße Beendigung des Programms verhindert, dass Unbefugte während Ihrer Abwesenheit Ihre Eingaben einsehen oder manipulieren können.
X. Stabilität, Verfügbarkeit und Haftungsausschluss
Die von uns zur Gewährleistung der Funktionsfähigkeit unseres Internetangebots und der Datensicherheit getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen modernsten Standards. Die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Internetangebots können nach dem heutigen Stand der Technik jedoch Schwankungen und Störungen unterworfen sein. Wir haben keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes, der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter.
Wir können daher keine Gewährleistung und Haftung für die Verfügbarkeit, Funktionsfähigkeit, Stabilität und Zuverlässigkeit des Telekommunikationsnetzes, der in Anspruch genommenen Internetdienste und Netzelemente Dritter sowie für den jederzeitigen Zugang zu unserem Internetangebot übernehmen. Ferner übernehmen wir keine Verantwortung für Fehler und Mängel der für den Online-Service eingesetzten Hard- und Software einschließlich solcher der eingesetzten Dienstleistungsunternehmen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Sofern Sicherheitserwägungen es zwingend erforderlich erscheinen lassen, behalten wir uns vor, unser Internetangebot ohne weitere Ankündigung zu unterbrechen. Bei technischen Problemen wenden Sie sich bitte unter +49 89 3800 7555 an die Allianz Investor Line (Montag bis Freitag, 9 bis 17 Uhr). Alternativ erreichen Sie uns per E-Mail unter [email protected] oder per Post unter Allianz SE, c/o ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, 20722 Hamburg.
XI. Hinweise zum Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Hauptversammlung, dem Online-Service und dem Aktienregister finden Sie unter www.allianz.com/datenschutz-aktionaere.
XII. Änderungen der Nutzungsbedingungen
Wir behalten uns vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Eine Anpassung oder Änderung der Nutzungsbedingungen erfolgt insbesondere dann, wenn wir den Online-Service technisch ausbauen oder geänderten rechtlichen Vorgaben Rechnung tragen wollen. Die jeweils aktuellen Nutzungsbedingungen werden Ihnen bei jeder Anmeldung zum Online-Service angezeigt.