Die Allianz veröffentlicht diese Meldungen – wie auch die übrigen Pflichtmitteilungen – über die EQS Group AG.
Die Mitglieder des Vorstands sind verpflichtet, innerhalb von drei Jahren einen Bestand an Allianz Aktien in folgendem Umfang aufzubauen:
Die Aktien müssen während der gesamten Dauer der Vorstandsbestellung gehalten werden.
Um Insiderhandelsbeschränkungen zu berücksichtigen, werden die Aktien mittels im Voraus festgelegter Umwandlung aus Vergütungsbestandteilen erworben.
Bei Beendigung des Vorstandsmandats erlischt die Halteverpflichtung.
14.05.2019
Die Allianz hat Meldungen zu Directors‘ Dealings von Mitgliedern des Vorstands der Allianz SE veröffentlicht. Die Meldungen können Sie auf folgender Website einsehen: