Die sich weiter ausbreitende Coronapandemie setzt immer mehr – auch zuvor gesunde – deutsche Unternehmen unter erheblichen Druck. Um diese Unternehmen und ihre Lieferketten abzusichern, haben der Bund und die privaten Kreditversicherungen im Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) einen weitreichenden Schutzschirm für deutsche Unternehmen gespannt: Dieser soll dafür sorgen, dass die Warenkreditversicherungen, den größten Teil der bestehenden Deckungszusagen auch weiterhin aufrechterhalten und sogar neue übernehmen können.
Die Vereinbarung sieht konkret vor, dass der Bund gegenüber den Kreditversicherungen bis Jahresende eine Rückgarantie in Höhe von 30 Milliarden Euro für die Absicherung von Geschäftstransaktionen deutscher Unternehmen mit ihren in- und ausländischen Abnehmern stellt.
Die Kreditversicherer leisten einen signifikanten Eigenbeitrag zu diesem Schutzschirm für die deutsche Wirtschaft: Sie geben 65 Prozent der Prämieneinnahmen an den Bund ab und tragen Verluste in Höhe von 500 Millionen Euro sowie die Ausfallrisiken, die über die Garantie des Bundes hinausgehen.