Oder tritt über die Ufer - Tipps für Schutz und Vorsorge

Betroffene Bürger sollten Heizungen und elektrische Geräte im Keller ausschalten und gefährdete Räume mit Brettern abdichten. Auch Sandsäcke bieten Schutz. Bringen Sie wertvolle Gegenstände und Dokumente in Sicherheit. Gefährliche Stoffe wie Chemikalien müssen abtransportiert werden, bevor die Flut einsetzt. Das Rückstauventil im Keller muss funktionsfähig sein. Ein weiterer Tipp: Vergessen Sie nicht, das Auto rechtzeitig wegzufahren. Sollte die Tiefgarage bereits volllaufen, betreten Sie diese auf gar keinen Fall – es besteht Lebensgefahr.

Bei einer drohenden Überschwemmung ist es wichtig, sich immer ein aktuelles Bild der Lage zu machen, sei es durch Rundfunk, Fernsehen oder Internet. Bringen Sie sich und andere in Sicherheit. Wer auf Rettungsdienste warten muss, darf wegen der Unterspülungs- und Abbruchgefahren auf keinen Fall Uferbereiche betreten. Auf überfluteten Straßen können gefährliche Gegenstände treiben.

Schäden am Wohngebäude und am Hausrat sind bei Überschwemmungen grundsätzlich nur dann gedeckt, wenn innerhalb der Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung das Risiko Elementargefahren vertraglich eingeschlossen wurde. "Die Zusatzversicherung kostet wenig und bringt eine große Absicherung", sagt Thomas Pleines, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG. "Wird ein Gebäude durch Hochwasser beschädigt, beläuft sich der Reparaturaufwand schnell auf mehrere zehntausend Euro."

In den neuen Bundesländern ist der Anteil der Kunden, deren Hausrat gegen Elementargefahren versichert ist, besonders hoch. Die Elementardeckung ist dort fester Bestandteil der Haushaltsversicherung, dem von der ehemaligen Staatlichen Versicherung übernommenen Produkt.

Tritt der Fluss über die Ufer und nimmt das Auto mit bzw. setzt es unter Wasser, zahlt die Voll- oder Teilkaskoversicherung. Der Schadensfreiheitsrabatt der Vollkaskoversicherung wird hierbei nicht belastet.

Nach einer Überschwemmung gilt es, das Ausmaß des Schadens zu begrenzen und so schnell wie möglich den Normalzustand wieder herzustellen. Dabei gibt es einige Punkte zu beachten:

  • Markieren Sie die erreichten Wasserstände und dokumentieren Sie die Schäden
  • Halten Sie den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes und der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich
  • Bevor Sie elektrische Geräte wieder in Gang setzen, sollten Sie diese überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann oder die Geräte beschädigt werden können
  • Teilen Sie ihrer Versicherung Verluste und voraussichtliche Kosten mit. Außerdem sollten Sie zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache entsorgen

Wer sich um die Organisation der Schadensbeseitigung nicht selbst kümmern will, kann auf den kostenlosen Allianz Handwerker-Service (AHS) zählen. Pleines erläutert das Assistance-Produkt: "Wenn gewünscht, übernimmt der AHS bei Schäden am Wohngebäude die Beauftragung, Koordination und Qualitätskontrolle der Handwerker. Die Abrechnung erfolgt direkt mit der Allianz."

Was auch immer die Überschwemmung anrichtet: Die Allianz rät Betroffenen, schnellstmöglich ihren Versicherungsvertreter zu informieren. Zusätzlich hat die Allianz rund um die Uhr die kostenlosen Notrufnummern 00800.11 22 44 44 (Gebäude und Hausrat) und 00800.11 22 33 44 (Fahrzeuge) geschaltet.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten:

  • Versicherungsnummer
  • was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
  • ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen

 
Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen hier zur Verfügung gestellt wird.
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