Anfechtungsklagen gegen Bildung der Allianz SE zurück genommen

Gegenstand des Vergleichs ist die Rücknahme aller Anfechtungsklagen durch die Kläger gegen Erstattung ihrer Gerichtskosten und ihrer Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (circa 72.000 Euro je Kläger) durch die Allianz AG. Ferner wird die Allianz nach Wirksamwerden der Verschmelzung mit der italienischen RAS auf ihrer Internetseite eine Darstellung der Rechtsformunterschiede zwischen einer deutschen Aktiengesellschaft und einer Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea) veröffentlichen. Über die Kostenerstattung hinaus werden den Klägern keinerlei Vorteile gewährt, zugesagt oder in Aussicht gestellt. Der Vergleichstext wird im elektronischen Bundesanzeiger sowie auf der Internetseite der Allianz AG veröffentlicht.

Mit Abschluss dieses Vergleichs haben sich sämtliche Anfechtungsklagen und damit auch das von der Allianz eingeleitete Freigabeverfahren erledigt. Die Anfechtungsklagen stehen somit einer planmäßigen Eintragung der Verschmelzung der RAS auf die Allianz und der Umwandlung der Allianz in eine SE im Herbst 2006 nicht mehr im Weg.

Die vollständige Dokumentation des Vergleichs finden Sie im Anschluss an diese Meldung als pdf-Datei.

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Keine Pflicht zur Aktualisierung
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