Schon während des Zweiten Weltkrieges legten die Alliierten die rechtlichen Grundlagen für die Wiedergutmachungsleistungen für Opfer des Nationalsozialismus. Die künftige Verwaltung für Deutschland erhielt das Recht, alle Vermögenswerte zu konfiszieren, die sich der nationalsozialistische Staat durch Druck oder Gewalt angeeignet hatte.
Ein amerikanisches Militärgesetz von 1947 bestimmte, dass solche Vermögenswerte entweder zurückgegeben oder entschädigt werden müssten.
Das Gesetz wurde zur Leitlinie für die Politik der Bundesrepublik Deutschland. 1951 formulierte Bundeskanzler Konrad Adenauer den Standpunkt des neugegründeten Staates: "Im Namen des deutschen Volkes sind aber unsagbare Verbrechen begangen worden, die zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung verpflichten, sowohl hinsichtlich der individuellen Schäden, die Juden erlitten haben, als auch des jüdischen Eigentums, für das heute individuell Berechtigte nicht mehr vorhanden sind."
1952 schloss Deutschland mit dem Staat Israel das Luxemburger Abkommen. Darin definierte sich die Bundesrepublik Deutschland als Nachfolgerin des Deutschen Reiches. Sie verpflichtete sich zu Zahlungen an den Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims against Germany. Das Bundesentschädigungsgesetz und das Bundesrückerstattungsgesetz regelten 1956/57 die Kategorien und Regeln der Wiedergutmachungsleistungen für die Opfer der Verfolgung.
Ein amerikanisches Militärgesetz von 1947 bestimmte, dass solche Vermögenswerte entweder zurückgegeben oder entschädigt werden müssten.
Das Gesetz wurde zur Leitlinie für die Politik der Bundesrepublik Deutschland. 1951 formulierte Bundeskanzler Konrad Adenauer den Standpunkt des neugegründeten Staates: "Im Namen des deutschen Volkes sind aber unsagbare Verbrechen begangen worden, die zur moralischen und materiellen Wiedergutmachung verpflichten, sowohl hinsichtlich der individuellen Schäden, die Juden erlitten haben, als auch des jüdischen Eigentums, für das heute individuell Berechtigte nicht mehr vorhanden sind."
1952 schloss Deutschland mit dem Staat Israel das Luxemburger Abkommen. Darin definierte sich die Bundesrepublik Deutschland als Nachfolgerin des Deutschen Reiches. Sie verpflichtete sich zu Zahlungen an den Staat Israel und die Conference on Jewish Material Claims against Germany. Das Bundesentschädigungsgesetz und das Bundesrückerstattungsgesetz regelten 1956/57 die Kategorien und Regeln der Wiedergutmachungsleistungen für die Opfer der Verfolgung.