Solvency II: Steuerliche Klarheit erweitert Kapitalisierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Solvency II: Steuerliche Klarheit erweitert Kapitalisierungs- und Finanzierungsmöglichkeiten

Heute hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Stellungnahme des Bundesministeriums für Finanzen bekannt gegeben, die die steuerliche Behandlung von bestimmten, im Rahmen der Solvency II Regulierung vorgesehenen Eigenmitteln (sogenannte „Restricted Tier 1 Instrumente“), klarstellt. Mit dieser Stellungnahme ist es deutschen Versicherungen nun möglich, Restricted Tier 1 Instrumente zur Deckung der Eigenmittelanforderungen gemäß Solvency II zu nutzen. Insbesondere ermöglicht diese Klarstellung deutschen Versicherungen, Restricted Tier 1 mit dem Zweck zu emittieren, die Tier 1 Eigenmittel zu erhöhen, oder existierende Instrumente, die den Anforderungen von Solvency I entsprechen, und nur aufgrund von Übergangsbestimmungen als Restricted Tier 1 angerechnet werden dürfen („Altanleihen“), zu ersetzen. Die Erlöse aus einer Emission von Restricted Tier 1 Instrumenten könnten darüber hinaus auch für andere Zwecke, unter anderem die Ersetzung von Tier 2 Instrumenten oder von Anleihen, die nicht nachrangig sind (Senior Bonds), verwendet werden. Die Allianz hat bislang keine Entscheidung bezüglich einer Emission von Restricted Tier 1 Instrumenten oder der Verwendung der Emissionserlöse einer potentiellen Emission solcher Instrumente getroffen. Insbesondere hat die Allianz keine Entscheidung bezüglich einer möglichen Kündigung von nachrangigen Anleihen inklusive von Altanleihen getroffen. Die Rückzahlung von Altanleihen und Tier 2 Instrumenten bedarf einer behördlichen Genehmigung. Die Allianz wird jedoch die Stellungnahme des Bundesministerium für Finanzen und die sich daraus für sie ergebenden Optionen prüfen. 

Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen hier zur Verfügung gestellt wird.

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