Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Dieser Beschluss geht zurück auf eine vorhergehende Ankündigung, für externes Wachstum vorgesehenes und nicht ausgeschöpftes Budget der Gruppe des Zeitraums 2014 bis 2016 an die Anteilseigner zurückzugeben. Das Rückkaufprogramm soll am 17. Februar 2017 starten und nicht länger als 12 Monate andauern. Allianz SE wird die gekauften Aktien einziehen.
Die vollständige Umsetzung des Rückkaufprogramms steht unter der Bedingung einer nachhaltigen Solvency-II-Quote von über 160 Prozent.
Vorstand und Aufsichtsrat haben weiterhin eine Vereinfachung des Kapitalmanagements der Allianz Gruppe beschlossen. Künftig beabsichtigt die Allianz, Kapital auf flexible Weise an die Anteilseigner zurückzugeben anstatt einem starren Ansatz zu folgen. Die Rückzahlung von Eigenkapital an die Anteilseigner wird nicht länger mit dem ungenutzten Budget für externes Wachstum und einem Dreijahreszeitraum verbunden.
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.
Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in diesem Dokument Prognosen oder Erwartungen äußern oder die Zukunft betreffende Aussagen machen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen.
Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen können sich Abweichungen aufgrund von (i) Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, (ii) Entwicklungen der Finanzmärkte (insbesondere Marktvolatilität, Liquidität und Kreditereignisse), (iii) dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen (zum Beispiel durch Naturkatastrophen) und der Entwicklung der Schadenskosten, (iv) Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, (v) Stornoraten, (vi) insbesondere im Bankbereich, der Ausfallrate von Kreditnehmern, (vii) Änderungen des Zinsniveaus, (viii) Wechselkursen, einschließlich des Euro/US Dollar-Wechselkurses, (ix) Gesetzes- und sonstigen Rechtsänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, (x) Akquisitionen, einschließlich anschließender Integrationsmaßnahmen, und Restrukturierungsmaßnahmen, sowie (xi) allgemeinen Wettbewerbsfaktoren ergeben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen.
Keine Pflicht zur Aktualisierung
Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung, die in dieser Meldung enthaltenen Informationen und Zukunftsaussagen zu aktualisieren, soweit keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht besteht.
16.02.2017 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Allianz SE
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