Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung der Allianz SE, die am Dienstag, 7. Mai 2013, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München, stattfand.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2012, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012

Diese Unterlagen können im Internet unter www.allianz.com/hv und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den Jahresabschluss der Allianz SE und den Konzernabschluss der Allianz Gruppe bereits gebilligt hat.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2012 erzielten Bilanzgewinn der Allianz SE in Höhe von EUR 2.312.520.269,84 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 4,50 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie: EUR 2.039.354.635,50

Gewinnvortrag: EUR 273.165.634,34

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 2.760.081 eigenen Aktien, die gemäß § 71b AktG1 nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird bei unveränderter Ausschüttung von EUR 4,50 je dividendenberechtigter Stückaktie der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

1 Die Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf die Gesellschaft gemäß Art. 9 Abs. 1 lit. c) ii), Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) Anwendung, soweit sich aus speziellen Vorschriften der SE-Verordnung nichts anderes ergibt.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Allianz SE, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Allianz SE, die im Geschäftsjahr 2012 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Durch Beschluss des Amtsgerichts München ist Frau Christine Bosse mit Wirkung zum 15. August 2012 anstelle des ausgeschiedenen Aufsichtsratsmitglieds Herrn Dr. Gerhard Cromme als Anteilseignervertreterin bis zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013 zum Mitglied des Aufsichtsrats der Allianz SE bestellt worden.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil B der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE vom 20. September 2006 (SE-Vereinbarung), § 6 der Satzung der Allianz SE aus zwölf Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung bestellt werden.

Da die Amtszeit der gerichtlichen Bestellung von Frau Christine Bosse bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013 begrenzt ist, ist von der Hauptversammlung ein Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Frau Christine Bosse, wohnhaft Dronningmølle, Dänemark, Juristin, ehemalige Vorsitzende des Vorstands von Tryg A/S, mit Sitz in Ballerup, Dänemark, wird für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt (wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird), längstens jedoch für fünf Jahre, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Allianz SE bestellt.

Die Hauptversammlung ist an diesen Wahlvorschlag nicht gebunden. Der Wahlvorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat am 12. Dezember 2012 beschlossenen Ziele für seine Zusammensetzung.