Die Mitglieder des Vorstands der Allianz SE haben im Rahmen dieser D&O-Versicherung im Schadenfall einen Selbstbehalt in Höhe von 10% des Schadens, maximal das 1,5fache ihrer Jahresfestbezüge zu tragen. Der Selbstbehalt steht im Einklang mit den Regelungen des deutschen Aktiengesetzes.