Mit der zunehmenden Verbreitung autonomer Fahrzeuge wird immer wieder von Experten die Frage gestellt, ob autonomes Fahren ein neues Haftungssystem benötigt oder die Autoversicherung künftig durch eine Produkthaftpflichtversicherung des Herstellers/Betreibers ersetzt wird. Die Experten auf dem 13. Allianz Motor Day waren sich einig: Das bewährte deutsche Modell der Gefährdungshaftung und der Kfz-Haftpflichtversicherung bietet auch bei autonomen Fahrzeugen den besten Schutz für das Verkehrsopfer.
„Die wichtigste Botschaft für unsere Kundinnen und Kunden ist, dass sich bei der Deckung im Vergleich zum aktuellen Versicherungsschutz nichts ändern muss. Wir behandeln den virtuellen Fahrer analog zum menschlichen Fahrer“, sagt Sommerfeld.
Die Vorteile liegen auf der Hand: Die Gefährdungshaftung des Halters bietet dem Verkehrsopfer eine einfache Anspruchsgrundlage. Das Opfer muss hier nämlich lediglich beweisen, dass es beim Betrieb eines Kfz geschädigt wurde. Der haftende Halter ist durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt, die streng europarechtlich reguliert ist (durch inzwischen sieben EU KH-Richtlinien). Das Verkehrsopfer kann sich darauf verlassen, dass der Halter versichert ist. Das Verkehrsopfer ist durch das bewährte Pflichtversicherungssystem auch bei Fahrzeugen ohne Versicherungsschutz, Unfällen aufgrund von Cyberangriffen, Terrorfahrten und selbst bei Insolvenz des Versicherers geschützt.
Bei der Produkthaftung hingegen muss das Unfallopfer dem Hersteller einen Fehler seines Produkts nachweisen! Wenngleich die neue Produkthaftungsrichtlinie hier Beweiserleichterungen geschaffen hat, bleibt es dabei, dass ein Fehler eines Produkts nachgewiesen sein muss, damit der Hersteller haftet. Als Hersteller kommen bei autonomen Fahrzeugen eine Vielzahl von Beteiligten in Betracht. Neben dem Fahrzeughersteller beispielsweise auch die Hersteller des autonomen KI-Systems und die Hersteller der Assistenten und Sensoren, was eine Haftungsklärung deutlich erschwert. Zudem besteht eine Pflichtversicherung für die Produkthaftung der Hersteller ebenso wenig wie ein Annahmezwang des Versicherers, der sicherstellt, dass jeder auch einen Versicherer findet.
„Das bewährte derzeitige System aus Gefährdungshaftung des Halters und der dazugehörigen Kfz-Haftpflichtversicherung bildet auch für die Zeit des autonomen Fahrens die ideale rechtliche Grundlage. Es braucht weder ein neues Haftungs- oder Versicherungssystem. Die teilweise geforderte Verlagerung der Haftung zum Hersteller zur Produkthaftung ist zum Schutz des Verkehrsopfers bei Unfällen mit autonomen Fahrzeugen nicht geeignet, da hierbei dem Hersteller ein Fehler seines Systems nachgewiesen werden muss. Das stellt in der Praxis für den Geschädigten eine große Hürde dar und ist zudem mit großem finanziellem und fachlichem Aufwand verbunden. Man sollte deshalb das bewährte bestehende System beibehalten, bei dem Verkehrsrisiken durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind“, sagt Sommerfeld.
„Die Position der Allianz ist klar: Der Schutz der Geschädigten muss im Mittelpunkt der Versicherung für autonome Fahrzeuge stehen. Die Haftung muss beim Fahrzeughalter verbleiben, unabhängig davon, ob ein menschlicher Fahrer oder eine Maschine die Kontrolle hat. Und Kfz-Versicherer müssen weiterhin die erste Anlaufstelle sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Geschädigte mit komplexen Haftungsstreitigkeiten nicht alleine gelassen werden und schnell und unkompliziert eine Entschädigung von ihrem Versicherer erhalten“, erklärt Röhler.