Allianz kündigt eine nachrangige Schuldverschreibung über 1,4 Milliarden Euro

Die Kündigung erfolgt gemäß § 4(c) der Anleihebedingungen. Die Schuldverschreibungen werden am 17. Februar 2017 zum Festgelegten Nennbetrag zuzüglich der bis zum Call-Rückzahlungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen nach den Regelungen der Anleihebedingungen zurückgezahlt.

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