Anhänge

Anhang A: Anmerkungen zur Methodik

Der Allianz Global Wealth Report untersucht das Bruttogeldvermögen der privaten Haushalte, d.h. Barmittel und Bankeinlagen, Forderungen gegenüber Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen, Wertpapiere (Aktien, Anleihen und Investmentfonds) und andere Forderungen sowie Verbindlichkeiten von Haushalten. Das Nettogeldvermögen ist definiert als das Bruttogeldvermögen abzüglich Verbindlichkeiten.

Immobilien sind in dieser Messgröße nicht enthalten und werden, sofern Daten vorliegen, separat analysiert. Dem Bericht liegen die Daten aus 57 Ländern zugrunde. Diese Länderauswahl deckt 91 % des weltweiten BIP und 72 % der Weltbevölkerung ab. In 43 Ländern konnten wir auf Statistiken aus der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung zur Vermögensbilanz zurückgreifen. In den übrigen Ländern konnten wir das Geldvermögen durch Informationen aus Haushaltsumfragen, Bankstatistiken, Statistiken zum Aktien- und Anleihenvermögen und versicherungstechnischen Rückstellungen approximieren.

Um Wechselkursverzerrungen über die Zeit auszuschließen, wurden das Geldvermögen und die Verbindlichkeiten in Landeswährung zum Wechselkurs von Ende 2025 umgerechnet. Sofern nicht ausdrücklich als Realwert angegeben, sind diese Werte nicht inflationsbereinigt. Der Stichtag für die Aufnahme von Daten in den Bericht ist der 31. Juli.

Im Zuge der Einführung des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010) im September 2014 wurden die bisher geltenden Leitlinien zur Erstellung vieler makroökonomischer Statistiken aktualisiert und harmonisiert. Die neuen Vorgaben gelten auch für die gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung. Eine Änderung bezieht sich dabei auf die privaten Haushalte: Nach den Regeln des ESVG 2010 werden die beiden Sektoren „private Haushalte“ und „private Organisationen ohne Erwerbszweck“ nicht mehr wie bisher gemeinsam, sondern getrennt betrachtet. Dies hat auch Konsequenzen für den Allianz Global Wealth Report, der sich, sofern verfügbar, auf die Daten der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung stützt. Allerdings ist für viele Länder – vor allem außerhalb der Europäischen Union – generell kein getrennter Ausweis der oben genannten Sektoren verfügbar. Um die globale Vergleichbarkeit zu wahren, werden in der vorliegenden Publikation daher unter der Bezeichnung „private Haushalte“ beide Sektoren zusammen analysiert.

Untere Vermögensgrenze: Zwischen dem Geldvermögen und dem Einkommen der privaten Haushalte besteht ein enger Zusammenhang. Nach Davies et al. (2009)14 besitzen Privatpersonen mit einem unterdurchschnittlichen Einkommen in der Regel keine oder nur geringe Vermögen. Erst mit mittleren und höheren Einkommen beginnt die Akkumulation nennenswerter Vermögenswerte.

Wir haben diesen Zusammenhang auf unsere Analyse übertragen. Länder der oberen mittleren Einkommensgruppe gemäß der Weltbankklassifikation bilden demnach die Gruppe, in der das durchschnittliche Vermögen der privaten Haushalte erstmals eine relevante Größenordnung erreicht. Dieser Vermögenswert markiert damit die Untergrenze für die globale Vermögensmittelschicht („Middle Wealth“).

Bei der Einkommensbetrachtung zählen in der Regel Haushalte mit einem Einkommen von 75 % bis 150 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens zur Mittelschicht. Nach Davies et al. halten Haushalte bei einem Einkommen von 75 % des Durchschnittseinkommens ein Vermögen von 30 % des Durchschnittsvermögens. Für die Obergrenze gilt, dass 150 % des Durchschnittseinkommens 180 % des Durchschnittsvermögens entsprechen. Daher haben wir die Grenzwerte für die Vermögensmittelschicht bei 30 % und 180 % des durchschnittlichen Pro-Kopf-Nettogeldvermögens festgelegt. Im Jahr 2025 belief sich das durchschnittliche Nettogeldvermögen pro Kopf in den untersuchten Ländern auf rund 36.690 Euro. Die Anwendung dieser Prozentsätze ergibt die im Bericht verwendeten gerundeten Schwellenwerte: 11.000 Euro und 66.000 Euro. Personen mit einem Nettogeldvermögen zwischen diesen Schwellenwerten werden der globalen Vermögensmittelschicht zugeordnet. Personen mit höherem Pro-Kopf-Geldvermögen zählen zur globalen Vermögensoberklasse („High Wealth“), Personen mit niedrigerem Pro-Kopf-Geldvermögen zur „Low Wealth“-Klasse.

14 Davies, James B. et al. (2009), The level and distribution of global household wealth, NBER working paper 15508.