Achtung der Menschenrechte

Alle Menschen haben Anspruch auf Grundrechte und Freiheit. Die Allianz erkennt die Bedeutung der Menschenrechte sowohl als wertebasiertes als auch als geschäftliches Thema an. Wir betrachten die Achtung der Menschenrechte als Mindeststandard für verantwortungsvolles Handeln, sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer direkten Geschäftstätigkeit.

Bei der Allianz betrachten wir die Achtung der Menschenrechte als Mindeststandard für verantwortungsvolles Handeln

Die Allianz verpflichtet sich:

  • den Schutz der internationalen Menschenrechte zu unterstützen und zu respektieren
  • sicherzustellen, dass die Allianz nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt ist.

Die Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich die Allianz verpflichtet hat, sind in der Internationalen Menschenrechtscharta verankert. Diese besteht aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie seinen beiden Fakultativprotokollen. Zudem orientieren wir uns an den Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, den Arbeitsschutz und die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf umfassen.

Die Allianz ist seit 2002 Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) und orientiert sich bei ihren Geschäftsaktivitäten an den UNGC-Grundsätzen, einschließlich des Schutzes der Menschenrechte und der Einhaltung von Arbeitsnormen. Über unsere Fortschritte berichten wir auf der Website des Global Compact der Vereinten Nationen.

Die Allianz ist bestrebt, nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte im Zusammenhang mit unseren Geschäftsaktivitäten und -abläufen, einschließlich unserer Lieferkette, zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern oder zu beheben. Unser Ansatz orientiert sich an den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Wir unterhalten einen weltweiten Beschwerdemechanismus, der allen Allianz-Mitarbeitern sowie anderen Personen, deren Rechte durch unsere Geschäftsaktivitäten oder die unserer Lieferanten beeinträchtigt werden könnten, zugänglich ist.

Beschwerdekanäle der Allianz:

Als Unternehmensversicherer und Investor ist unser Prozess zur Einhaltung der Menschenrechte Teil unseres allgemeinen Nachhaltigkeitsansatzes, der in unser umfassenderes Risikomanagementsystem integriert ist. Wir verwenden eine Kombination aus branchen- und länderspezifischen Ansätzen, um Menschenrechtsrisiken zu identifizieren. Die menschenrechtsbezogene Due Diligence wurde in 13 sensible Geschäftsbereiche integriert, um sicherzustellen, dass die Menschenrechte Teil der allgemeinen Risikobewertung für Versicherungen und Investitionen in nicht börsennotierte Anlageklassen sind. Bei Geschäftstransaktionen in bestimmten Ländern, in denen systematische Menschenrechtsverletzungen vorkommen, führen wir eine explizite Due Diligence gemäß unserer Menschenrechtsrichtlinie durch. Weitere Einzelheiten finden Sie im Allianz Sustainability Integration Framework. (nur Englisch) 

Die Allianz SE als Holdinggesellschaft der Allianz Group unterliegt seit 2023 dem deutschen Lieferkettengesetz. Wir haben in unseren eigenen Betrieben und in unserer Lieferkette weltweite Risikomanagementsysteme aufgebaut. Dazu gehören jährliche und Ad-hoc-Analysen von Menschenrechts- und bestimmten Umweltrisiken, geeignete Präventiv- und Abhilfemaßnahmen sowie eine umfassende Berichterstattung, sowohl an die zuständigen Entscheidungsträger der Allianz als auch an die zuständige Aufsichtsbehörde. 

Weitere Einzelheiten finden Sie in der Allianz SE Human Rights Policy Statement. (nur Englisch)

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Eigene Geschäftstätigkeit: Der Verhaltenskodex der Allianz Gruppe spiegelt unsere Werte und Grundsätze bei der Allianz wider und dient unseren Mitarbeitern als Orientierungshilfe bei ihren Handlungen und Entscheidungen. Im Rahmen dieses Verhaltenskodex erwarten wir von unseren Mitarbeitern, dass sie die Menschenrechte unterstützen und einhalten. Bei der Allianz haben wir umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um die Risiken für die relevanten Menschenrechte und Arbeitsstandards in unserer eigenen Geschäftstätigkeit zu minimieren. Dazu gehören:

  • die Integration von Menschenrechten und Arbeitsstandards in unsere internen Unternehmensregeln, je nach lokalen Gesetzen und Anforderungen
  • anonyme Feedback-Tools und Umfragen zu Themen wie Arbeitsbelastung, Gehälter und Diversität
  • Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit unserer Mitarbeiter sowie zur Verbesserung ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens.

Mehr über die Allianz als Arbeitgeber auf careers.allianz.com


Globale Lieferkette: Wir bei der Allianz erwarten von unseren Lieferanten, dass sie integer handeln und die Rechte ihrer eigenen Mitarbeiter und anderer Personen, die von den Geschäftsaktivitäten des Lieferanten betroffen sein könnten, respektieren. Um Menschenrechts- und Umweltrisiken in unserer Lieferkette zu minimieren, haben wir umfassende Maßnahmen ergriffen, darunter:

  • den Verhaltenskodex für Lieferanten der Allianz, der unsere Erwartungen an unsere Lieferanten in Bezug auf Menschenrechte und Beschäftigungsstandards festlegt
  • die Allianz-Charta für nachhaltige Beschaffung, die sowohl internen Einkäufern als auch externen Lieferanten als Orientierungshilfe dient
  • den Onboarding-Prozess für Lieferanten der Allianz, der zusätzliche Fragen zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bestimmter Lieferanten enthält.

Durch unseren Fokus auf soziale Inklusion unterstützen wir Projekte und Initiativen, die sich weltweit für die Förderung der Menschenrechte einsetzen. Unser internationales Netzwerk von elf mit der Allianz verbundenen Unternehmensstiftungen hat sich zum Ziel gesetzt, gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen, um die Zukunft für die nächsten Generationen zu sichern.