Bei der Allianz betrachten wir die Achtung der Menschenrechte als Mindeststandard für verantwortungsvolles Handeln
Die Allianz verpflichtet sich:
- den Schutz der internationalen Menschenrechte zu unterstützen und zu respektieren
- sicherzustellen, dass die Allianz nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt ist.
Die Menschenrechte, zu deren Einhaltung sich die Allianz verpflichtet hat, sind in der Internationalen Menschenrechtscharta verankert. Diese besteht aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie seinen beiden Fakultativprotokollen. Zudem orientieren wir uns an den Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, den Arbeitsschutz und die Beseitigung der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf umfassen.
Die Allianz ist seit 2002 Mitglied des Global Compact der Vereinten Nationen (UNGC) und orientiert sich bei ihren Geschäftsaktivitäten an den UNGC-Grundsätzen, einschließlich des Schutzes der Menschenrechte und der Einhaltung von Arbeitsnormen. Über unsere Fortschritte berichten wir auf der Website des Global Compact der Vereinten Nationen.