Melden Sie Ihre Bedenken: Die Meldewege der Allianz Gruppe

In der Allianz Gruppe handeln wir integer und verpflichten uns, Gesetze, Vorschriften und interne Regeln, die unsere Geschäftstätigkeit und unsere Geschäftsbeziehungen regeln, einzuhalten. Mit unserem Purpose –  "We secure your Future" – verpflichten wir uns zu langfristigem Denken und nachhaltigem Handeln

Sollten Sie Informationen haben, dass ein Unternehmen der Allianz Gruppe oder einer unserer Lieferanten gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Regeln verstoßen hat oder verstößt, ermutigen wir Sie, uns dies zu melden.

Mit dem SpeakUp@Allianz Hinweisgebersystem bieten wir Ihnen eine einfache Möglichkeit, uns Ihr Anliegen zu melden. Das Hinweisgebersystem schützt Ihre Identität vollumfassend. Wir stellen sicher, dass jeder gemeldete Vorfall von unseren unabhängigen Experten objektiv und effektiv behandelt wird.

Mit Hilfe Ihrer Meldung können wir dazu beitragen, potenzielle Verstöße zu stoppen, den betroffenen Personen zu helfen und unsere Präventionsmaßnahmen zu verbessern. Es hilft uns zudem, das Risiko zukünftigen Fehlverhaltens zu minimieren.

Sie können das SpeakUp@Allianz Hinweisgebersystem oder eine der unten aufgeführten Meldewege nutzen, wenn Sie Informationen haben, dass Unternehmen der Allianz Gruppe oder einer unserer Lieferanten gegen Gesetze, Vorschriften oder interne Regeln verstoßen. 

 

Zu den meldefähigen Vorfällen gehören zum Beispiel:

  • Betrug, Diebstahl oder Korruption
  • Verstöße gegen das Kartellrecht und potenzielle Interessenkonflikte
  • Finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Verstöße gegen Rechnungslegungs- oder Steuervorschriften
  • Diskriminierung, Belästigung, schädliche Arbeitsbedingungen und andere Verstöße gegen Menschenrechte
  • Schwerwiegende Umweltschäden
Wenn Sie wissen möchten, welche Standards für uns und unsere Lieferanten gelten, verweisen wir auf:

Unser SpeakUp@Allianz Hinweisgebersystem und alle zusätzlichen Meldewege stehen allen Mitarbeitern der Allianz Gruppe und ihren Lieferanten zur Verfügung, und darüber hinaus allen Personen, welche Informationen über ein potenzielles oder tatsächliches Fehlverhalten im Zusammenhang mit Unternehmen der Allianz Gruppe oder ihren Lieferanten haben.

Sollten Sie von einem Fehlverhalten betroffen sein, können Sie auch eine dritte Person bitten, den Vorfall zu melden.

Sie können Vorfälle entweder anonym melden oder Ihre Identität angeben. Unabhängig davon, wie Sie Ihre Meldung einreichen (per E-Mail, über das SpeakUp@Allianz Hinweisgebersystem, per Brief oder persönlich), Ihre Meldung wird mit größter Sorgfalt und Vertraulichkeit behandelt.

SpeakUp@Allianz Hinweisgebersystem
per Brief
Group Compliance
Königinstrasse 28
80802 München
Deutschland

Sie können einen Vorfall auch persönlich direkt an das jeweilige Compliance-Team der Allianz Gruppe in dem Land, in dem Sie sich befinden, melden. Kontaktdaten finden Sie auf den lokalen Internetseiten der Allianz Gruppe. Informationen zu Kontakten der Allianz Gruppe weltweit finden Sie hier.

Sie haben auch das Recht, sich bei den zuständigen Behörden zu melden, wenn Sie dies wünschen.

Die deutsche Bundesregierung hat die folgenden Behörden als externe Meldestellen benannt:

  • Bundesamt für Justiz
  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • Bundeswettbewerbsbehörde (Bundeskartellamt)

Die Allianz Gruppe ermutigt jeden, Verstöße gegen Menschenrechte und umweltbezogene Standards gemäß dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu melden.

Hier finden Sie die geltende Verfahrensordnung, die mit dem Menschenrechtsbeauftragten der Allianz abgestimmt ist.

SpeakUp@Allianz Verfahrensordnung

Allianz duldet keinerlei Form von Vergeltungsmaßnahmen oder Benachteiligung gegenüber Personen, die in gutem Glauben einen Vorfall melden („in guten Glauben“ bedeutet, der hinweisgebenden Person müssen begründete Verdachtsmomente oder Wissen über tatsächliche oder mögliche Verstöße vorgelegen haben).

Dies gilt auch für Fälle, in denen der Vorfall durch die Untersuchung nicht bestätigt wurde. 

Im Zusammenhang mit einer Meldung könnte eine Vergeltung die Form aktiven Handelns oder Unterlassung annehmen, welche zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung für die hinweisgebende Person führt. Dazu gehören z.B.: schriftliche Abmahnung, Versetzung in eine andere Abteilung/Einheit, Kündigung, Zurückhalten von Beförderungen

Wenn Sie eine Benachteiligung als Folge Ihrer Meldung erfahren, zögern Sie nicht, uns umgehend entweder über das SpeakUp@Allianz Hinweisgebersystem oder über die anderen oben genannten Kanäle zu kontaktieren.