Allianz kündigt eine nachrangige Schuldverschreibung über 500 Millionen CHF

Die Kündigung erfolgt gemäß § 4(b) und (e) der Anleihebedingungen. Vorbehaltlich der Erfüllung der Rückzahlungsbedingungen gemäß § 4(d) der Anleihebedingungen werden die Schuldverschreibungen am 4. Juli 2019 zum Festgelegten Nennbetrag zuzüglich der bis zum Kündigungstag (ausschließlich) aufgelaufenen Zinsen nach den Regelungen der Anleihebedingungen zurückgezahlt.

Kein Angebot

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