Die Nachhaltigkeitserklärung erfüllt die Anforderungen an die Nichtfinanzielle Erklärung des Konzerns gemäß § 315b bis § 315c HGB. Aufgrund der noch ausstehenden Umsetzung der CSRD in nationales Recht in Deutschland wird die Allianz Nachhaltigkeitserklärung auf Grundlage der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) (Richtlinie 2014/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU), welche in § 315b – § 315c HGB in deutsches Recht umgesetzt wurde, und den ESRS (Delegierte Verordnung (EU) 2023/2772 der Kommission vom 31. Juli 2023 zur Ergänzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates) erstellt.
Die Allianz SE und der Allianz Konzern erfüllen die gesetzlichen Pflichten zur Abgabe einer Nichtfinanziellen Erklärung und einer Nichtfinanziellen Konzernerklärung durch die Veröffentlichung einer zusammengefassten Nachhaltigkeitserklärung für den Allianz Konzern und die Allianz SE. Mit der betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) der Nachhaltigkeitserklärung wurde PricewaterhouseCoopers GmbH WPG (PwC) beauftragt.
Die Nichtfinanzielle Erklärung erschien erstmals 2017. Im ersten Jahr handelte es sich um einen gesonderten Bericht, ab 2018 war die Nichtfinanzielle Erklärung Teil des jeweiligen Geschäftsberichts. Der Geschäftsbericht 2024 beinhaltet eine Nachhaltigkeitserklärung, im Einklang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die auch die Anforderungen an die Nichtfinanzielle Erklärung des Konzerns gemäß § 315b bis 315c HGB erfüllt.