Dividende
Allianz ist seit langem bestrebt, ihren Aktionärinnen und Aktionären durch Dividenden und andere Formen des Kapitalmanagements attraktive Renditen zu bieten.
Sehen Sie sich das Video zu unserer Dividendenpolitik an, präsentiert von Andrew Ritchie, Leiter Investor Relations.
Dividendenhistorie
Stand: 7. Mai 2026 (Hauptversammlung)
Kapitalmanagementpolitik
Die Allianz SE hat am 9. Dezember 2024 eine Änderung ihrer Dividendenpolitik und deren Umwandlung in eine erweiterte Kapitalmanagementpolitik beschlossen:
1. Die regelmäßige Dividendenausschüttung beträgt nach wie vor 60 Prozent des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, bereinigt um außergewöhnliche und volatile Elemente, z.B. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte aus Unternehmenszusammenschlüssen, Zinsaufwendungen aus RT1-Anleihen, Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Geschäftsbereichen, sowie nicht-operative Marktbewegungen.
2. Im Interesse einer attraktiven Ausschüttungspolitik strebt die Allianz SE darüber hinaus eine Dividende je Aktie zumindest in Höhe des Vorjahreswerts an.
3. Darüber hinaus wird die Allianz in den Jahren 2025-2027 durchschnittlich mindestens 15 Prozent des (auf Anteilseigner entfallenden) Jahresüberschusses des Allianz Konzerns, wie oben definiert, zusätzlich an die Anteilseigner zurückgeben, zum Beispiel über Aktienrückkäufe.
Die Ergebnissituation sowie die Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung der Allianz Gruppe geben dabei den Rahmen vor.
Hinweise:
- Diese Kapitalmanagementpolitik spiegelt die gegenwärtige Zielsetzung von Vorstand und Aufsichtsrat wider und kann zukünftig angepasst werden.
- Die Politik gilt vorbehaltlich des Ausbleibens eines bedeutenden Gewinn- oder Kapitalereignisses. Bei Ausübung seines Ermessens wird der Vorstand insbesondere den Gewinn des Allianz Konzerns, seine Finanzlage, die anwendbaren Kapital- und Solvabilitätsanforderungen, wie z. B. eine Solvency-II-Kapitalquote von über 150 Prozent, die vorherrschenden Betriebs- und Finanzmarktbedingungen und das allgemeine wirtschaftliche Umfeld berücksichtigen. Unter bestimmten Umständen kann die zusätzliche Kapitalrückgabe auch die Mindestquote von 15 Prozent übersteigen.
- Darüber hinaus setzt die Dividendenzahlung in jedem Jahr entsprechende Dividendenvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats voraus, wobei jedes dieser Gremien von dieser Ausschüttungspolitik unter den dann vorherrschenden Umständen abweichen kann. Über die Dividende entscheidet die Hauptversammlung.
Veröffentlicht am 9. Dezember 2024
Zeitplan
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Datum
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Ereignis
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|---|---|
| 26.02.2026 |
Dividendenvorschlag (zur Bilanzmedienkonferenz) |
| 07.05.2026 |
Dividendenbeschluss der Hauptversammlung |
| 07.05.2026 |
Dividenden-Stichtag |
| 08.05.2026 |
Notierung ex Dividende |
| 12.05.2026 |
Dividendenzahlung (Valuta)1 |
1 Die Auszahlung der Dividende erfolgt, gemäß § 58 Abs. 4 AktG, am dritten auf den Beschluss der Hauptversammlung folgenden Geschäftstag.