In den Empfehlungen („soll") werden international und national anerkannte Verhaltensstandards gesetzt. Darüber hinaus gibt der Kodex den einzelnen Gesellschaften Anregungen („sollte") für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung und -kontrolle. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften ist die Einhaltung von Empfehlungen und Anregungen nicht zwingend.
Hinsichtlich der Empfehlungen müssen börsennotierte Unternehmen jedoch einmal im Jahr erklären, inwieweit diese eingehalten wurden (Entsprechenserklärung). Eventuelle Abweichungen sind darin offenzulegen. Auf freiwilliger Basis gibt die Allianz über die Entsprechenserklärung hinaus auch Auskunft über die Erfüllung der Anregungen.