Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel vier Jahre. Sie ergibt sich aus der Satzung der Allianz SE, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt werden. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig.
Gestaffelte Amtszeiten für den Aufsichtsrat ("Staggered Board")
Mit den Aufsichtsratswahlen am 4. Mai 2022 wurde ein sogenanntes „Staggered Board“ mit unterschiedlichen Bestellungsperioden eingeführt. Hierdurch erfolgt die Erneuerung des Gremiums künftig in zeitlich versetzten Wahlen und nicht mehr im Rahmen einer Blockwahl, bei der sich alle Kandidierenden gleichzeitig zur Wahl stellen. Die gestaffelten Amtszeiten ermöglichen es der Gesellschaft, flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen der Mitglieder des Aufsichtsrats zu reagieren.
Struktur der Amtszeiten

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Name 
Amtszeit 
Stephanie Bruce
Dr. Jörg Schneider
Gewählt 2024 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2028
Michael Diekmann
Sophie Boissard
Rashmy Chatterjee
Gewählt 2022 für 4 Jahre bis zur Hauptversammlung 2026
Dr. Friedrich Eichiner  Gewählt 2022 für 3 Jahre bis zur Hauptversammlung 2025
Erstmalige Bestellung in den Aufsichtsrat der Allianz SE

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Name
Zeitpunkt der Erstbestellung
Michael Diekmann 07.05.2017
Sophie Boissard 03.05.2017
Stephanie Bruce 08.05.2024
Gabriele Burkhardt-Berg 09.05.2012
Rashmy Chatterjee 04.05.2022
Dr. Friedrich Eichiner 04.05.2016
Jean-Claude Le Goaër 01.08.2018
Herbert Hainer 03.05.2017
Frank Kirsch 01.09.2018
Jürgen Lawrenz 01.08.2015
Primiano Di Paolo 04.05.2022
Dr. Jörg Schneider 08.05.2024
Katharina Wesenick 01.03.2024
Gemäß den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll die fortlaufende Zugehörigkeitsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats in der Regel einen Zeitraum von 12 Jahren nicht überschreiten. Was die Altersgrenze des Gremiums betrifft, sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein.