Amtszeiten der Aufsichtsratsmitglieder

Der Aufsichtsrat wurde in der Hauptversammlung 2022 neu gewählt.

Die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder beträgt in der Regel vier Jahre. Sie ergibt sich aus der Satzung der Allianz SE, wonach die Mitglieder des Aufsichtsrats für einen Zeitraum bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, bestellt werden. Das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird dabei nicht mitgerechnet. Wiederbestellungen sind zulässig. 

Um die Vorgaben der Ziele für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats angemessen zu berücksichtigen, insbesondere im Hinblick auf die Altersgrenze und die Zugehörigkeitsdauer, und um flexibel auf sich ändernde Anforderungen an die Kompetenzen reagieren zu können, wird die Amtszeit für einige der nachstehend genannten Mitglieder des Aufsichtsrats nicht die regelmäßige Amtszeit von vier Jahren umfassen. Damit wird auch die stufenweise Bildung eines „Staggered Board“ für die Zukunft ermöglicht.

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Name 
Amtszeit 
Michael Diekmann
Sophie Boissard
Rashmy Chatterjee
 4 Jahre | bis zur Hauptversammlung 2026
Dr. Friedrich Eichiner  3 Jahre | bis zur Hauptversammlung 2025
Christine Bosse
Herbert Hainer 
2 Jahre | bis zur Hauptversammlung 2024
Informationen zur letzten Aufsichtsratswahl 2022 finden Sie hier:

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Tagesordnung 2022  Tagesordnung der Hauptversammlung 2022
Informationen zu Punkt 7 der Tagesordnung 2022 dummy INFORMATIONEN ZU TOP 7 (NEUWAHLEN ZUM AUFSICHTSRAT)
Abstimmungsergebnisse 2022 dummy ABSTIMMUNGSERGEBNISSE
Erstmalige Bestellung in den Aufsichtsrat der Allianz SE

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Name
Zeitpunkt der Erstbestellung
Michael Diekmann 07.05.2017
Sophie Boissard 03.05.2017
Christine Bosse 15.08.2012
Gabriele Burkhardt-Berg 09.05.2012
Rashmy Chatterjee 04.05.2022
Dr. Friedrich Eichiner 04.05.2016
Jean-Claude Le Goaër 01.08.2018
Herbert Hainer 03.05.2017
Frank Kirsch 01.09.2018
Jürgen Lawrenz 01.08.2015
Primiano Di Paolo 04.05.2022
Katharina Wesenick 01.03.2024
Gemäß den Zielen für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll die fortlaufende Zugehörigkeitsdauer eines Mitglieds des Aufsichtsrats in der Regel einen Zeitraum von 15 Jahren nicht überschreiten. Was die Altersgrenze des Gremiums betrifft, sollen die Mitglieder des Aufsichtsrats in der Regel nicht älter als 70 Jahre sein.