3D-Druck eröffnet neue Risikodimensionen

3D-Drucker in Aktion

Die Eröffnung einer kleinen Brücke im südöstlichen Gemert im November feierten niederländische Amtsleute typisch holländisch: Sie überquerten sie stolz mit ihren Fahrrädern. Und sie hatten auch allen Grund, stolz zu sein. Obwohl die Brücke nicht sonderlich groß und auffällig erscheint, ist das Bauwerk aufgrund seines Materials umso beeindruckender. Denn es handelt sich um die weltweit erste Brücke, die aus rein dreidimensional gedrucktem Beton besteht.

Der 3D-Druck wird zunehmend für die Herstellung viele Objekte unseres Alltags eingesetzt. Mittlerweile wird alles von Flugzeugteilen über Zahnkronen, Schmuck, Kinderspielzeug, Batterien, Mobiltelefone und Schuhe bis hin zu Gebäuden und Nahrungsmitteln gedruckt, und die Technologie wird laufend weiterentwickelt.

Die Auswirkungen des 3D-Drucks sind so groß, dass der frühere US-Vizepräsident Al Gore die neue Technologie mit Henry Fords Erfindung des Fließbands vergleicht. Michael Bruch, Leider der Abteilung „Emerging Trends“, und Jürgen Weichert, Leiter der Abteilung für globale Produkthaftpflicht, beide bei der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS), sind ebenfalls der Ansicht, dass diese Technologie die Industrie grundlegend verändert – und das viel weitreichender, als es Unternehmen bewusst ist.

„Der 3D-Druck ist ein innovatives Produktionsverfahren. Er unterscheidet sich stark von früheren Methoden im Hinblick auf die verwendete Technologie und die Prozesse“, erklärt Bruch. „Durch dieses Verfahren sind deutlich mehr Personen beteiligt als im herkömmlichen Produktionsprozess. Das heißt aber auch, dass der Kreis der haftenden Personen größer geworden ist. Ich glaube, das wurde noch nicht hinreichend erkannt.“

Die zwei Allianz Experten haben kürzlich ein Paper zu den versteckten Haftungsgründen beim 3D-Druck im Buch „3D Printing: Law, Economics and Technology of Industrial 3D Printing“ veröffentlicht.

Architekten, Designer und Ingenieure sollten auf der sicheren Seite sein, wenn es darum geht, dass ihre CAD Produktion (dt. „computergestützte Entwicklung“) durch ihre Versicherungspolice gedeckt ist. Da wäre auch noch das Problem mit dem Recht auf geistiges Eigentum und der Deckung von Cyberrisiken. Wenn die Designs öffentlich freigegeben werden, sollten Unternehmen prüfen, inwiefern sie gegen die Manipulation solcher Designs geschützt sind.

Das Drucken in 3D, auch als „additive“ Fertigung bezeichnet, unterscheidet sich von der herkömmlichen „subtraktiven“ Fertigung, bei der ein Gegenstand durch Schneiden, Bohren und Abgraten überschüssigen Materials hergestellt wird. Im 3D-Druck wird hingegen mikrometerdünne Schicht auf mikrometerdünne Schicht aus Materialien wie Papier, Kunststoff, Nylon, Edelstahl oder selbst Titan gesprüht, um nach und nach das fertige Produkt herzustellen.

 Beim additiven Verfahren werden nur zehn Prozent der Rohmaterialien verbraucht, die in einem subtraktiven Prozess benötigt werden. Zudem lässt sich jedes Objekt ganz einfach individuell gestalten. Statt große Stückzahlen zu produzieren, um die Kosten der Herstellung wieder hereinzuholen, ermöglicht es der 3D-Druck den Herstellern, Gegenstände in kleinen Mengen oder sogar in Einzelausfertigung ohne kostenintensives Umrüsten zu fertigen. Darüber hinaus lassen sich per Druck in 3D Objekte erzeugen, die sonst kaum konstruierbar sind. Dies ermöglicht neue, komplexere und effiziente Designs.

 Der ganze Vorgang wird von einer Software überwacht, die digitalen „Scheibchen“ eines CAD (Computer-aided design)-Modells aneinanderreiht. Mit wenigen Mausklicks lässt sich der gesamte Prozess in Gang setzen. Bei dem Modell handelt es sich um eine Blaupause, die alle Spezifikationen für das Endprodukt enthält.

 An dieser Stelle lauert laut Weichert das Potenzial für künftige Haftpflichtansprüche. Wenn sich ein Gebäude, Spielzeug oder Flugzeug, das vollständig oder in Teilen per 3D-Druck hergestellt wurde, als fehlerhaft erweist und zurückgerufen werden muss oder zu Verletzungen oder sogar Todesfällen führt, dann wird die Frage der Haftung komplizierter.

 In der Vergangenheit waren Hersteller und Lieferanten für die Waren verantwortlich, die sie produzierten und verkauften. Durch die additive Fertigung könnte sich der Kreis der Verantwortlichen auf Produktdesigner und Internetplattformen sowie auf Drucker- und Softwarehersteller ausweiten.

 „Es stellt sich die Frage , ob die ursprüngliche Blaupause selbst schon als Produkt angesehen werden kann, so wie der Begriff beispielsweise gemäß deutschem Produktsicherheitsgesetz definiert ist“, meint Weichert. „Wenn dies der Fall wäre, dann könnte sich die Haftung bei der additiven Fertigung in solchen Situationen auf die Entwickler der Blaupause erweitern.“

3D printed hip

Mithilfe von 3D-Druck können die verschiedensten Produkte hergestellt werden - von Zahnkronen bis zu Flugzeugteilen. Und die Technoligie wird immer weiter entwickelt.

Bruch erklärt, warum Internetplattformen ebenfalls haftbar gemacht werden könnten: In der Regel steht ein 3D-Modell zum Kauf über eine Website zur Verfügung. Es liegt in der Natur einer geschäftlichen Transaktion, dass die Betreiber von Webplattformen zur Warnung bei unsicheren Produkten, die auf einem solchen 3D-Modell basieren, gesetzlich verpflichtet sind.
  

„Plattformen, die solche Modelle Verbrauchern in der Europäischen Union zur Verfügung stellen, sind vollständig als Hersteller haftbar“, sagt Bruch. „Sie sind verpflichtet, potenzielle Nutzer über sämtliche Defekte zu informieren, die bei Anwendung des Modells festgestellt wurden. Kommen sie dem nicht nach, könnten sich ihnen gegenüber Haftungsansprüche ergeben.“
  

3D-Drucker werden immer erschwinglicher und ausgeklügelter,und deshalb werden sie zunehmend in privaten Haushalten verwendet, um Produkte in Teilen oder komplett selbst zu drucken. Dadurch verschwimmen die Grenzen zwischen Endnutzern und Herstellern, was die Haftungsfrage noch schwieriger machen könnte.
  

Genauso wie die Blaupausen kann auch die Software als Produkt angesehen werden, das im additiven Verfahren eingesetzt wird. Dies kann Softwarehersteller in die Haftungspflicht nehmen. In der Schweiz wird beispielsweise die Software bei 3D-Druckern zur Erstellung von Medizinprodukten selbst als Produkt angesehen.
  

„Die in der additiven Fertigung involvierten Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Berufshaftpflichtversicherung auch die Produkthaftung und Produktrückrufe umfasst“, meint Weichert. „Obwohl es sich beim 3D-Druck um eine relativ junge Produktionsmethode handelt, unterliegt sie dennoch allen einschlägigen Standards und Gesetzen in Sachen Haftung.“

Jürgen Weichert, Head of Global Product Development Liability, Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS)

Schätzungen zufolge beliefen sich die Umsätze auf dem Markt für 3D-Druck Ende 2016 weltweit auf 13,2 Mrd. USD. Angesichts der Planungen von Unternehmen, ganze Autos, Gebäude und selbst Flugzeuge mithilfe der Technologie zu bauen, gehen Branchenexperten davon aus, dass der Markt bis Ende 2022 einen Wert von 16,8 Mrd. USD haben wird. Zudem verspricht das Bioprinting, eines Tages komplexe Organe wie Herzen und Lebern wie aus dem Nichts zu schaffen.

 

Eine weitere zukünftige Entwicklung ist außerdem der 4D-Druck, bei der die Zeit zur vierten Dimension wird. Im Laufe der Zeit verändern Parameter wie Feuchtigkeit oder Temperatur die Form des Produkts.

 

Michael Bruch und Jürgen Weichert sagen, es sei bereits erkennbar, dass der 3D-Druck die Produktion revolutionieren wird. Unternehmen, die diese Fertigung nutzen, sollten sich allerdings gegen Kunstfehler und technisches Versagen angemessen versichern.

Michael Bruch, Head of Emerging Trends,  Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS)
Michael Bruch, Head of Emerging Trends,  Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS)

Über Allianz Global Corporate & Specialty

Allianz Global Corporate & Specialty SE (AGCS) ist die eigene Marke der Allianz Gruppe für Industrie- und Spezialrisiken. Die AGCS bietet Versicherungsschutz und Risikomanagement-Services über das gesamte Spektrum von Spezialversicherung, ART und Firmengeschäft: Marine, Aviation (inkl. Space), Energy, Engineering, Entertainment, Financial Lines (inkl. D&O), Liability, Mid-Corporate und Property (sowie Internationale Versicherungsprogramme).

Weltweit operiert die AGCS in 32 Ländern mit eigenen Einheiten und in mehr als 210 Ländern und Territorien über das Netzwerk der Allianz Gruppe und andere Partner. 2016 beschäftigte sie über 5.000 Mitarbeiter und lieferte Versicherungslösungen für mehr als die Hälfte der Fortune Global 500-Unternehmen. 2016 zeichnete die AGCS weltweit insgesamt 7,6 Milliarden Euro Bruttoprämien pro Jahr.

Die AGCS SE verfügt über die Bonitätsratings AA von Standard & Poor’s und A+ von A.M.Best (2017).

Weitere Informationen finden Sie unter www.agcs.allianz.com oder folgen Sie uns auf Twitter@AGCS_Insurance, LinkedIn und Google+.

Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen:

 

Heidi Polke-Markmann
Allianz Global Corporate & Specialty
Tel. +49 89 3800 14303

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