"Am Ende verändert sich die Persönlichkeit"

Jörg Hipp: Die Demenz ist der Verlust geistiger Fähigkeiten und wird durch einen Abbauprozess des Gehirns hervorgerufen. Am bekanntesten und häufigsten ist die Alzheimer-Demenz, aber die Ärzte kennen auch andere Formen.

Der langsam und unaufhaltsam fortschreitende Abbau der Großhirnrinde (Hirnatrophie) bei Alzheimerscher Erkrankung beginnt meist im höheren Lebensalter, etwa ab 60 Jahren. Es gibt aber auch Fälle, in denen die Erkrankung deutlich früher beginnt. Die eigentliche Ursache des Gehirnabbaus ist nicht bekannt.

Es scheint, als ob viele Risikofaktoren zusammenwirken müssen, um die Erkrankung auszulösen. Alter und genetische Faktoren haben aber einen großen Einfluss auf die Wahrscheinlichkeit, an Alzheimer-Demenz zu erkranken.

Jörg Hipp, Experte für Hausrats- und Haftpflichtversicherungen der Allianz Deutschland AG

Hipp: Alzheimer-Patienten fallen häufig dadurch auf, dass sie sich in ihrer eigenen Wohnung, z.B. bei einem nächtliche Gang zur Toilette nicht mehr zurechtfinden. Mit fortschreitendem Krankheitsverlauf nehmen Vergesslichkeit und Desorientierung zu. Am Ende verändert sich auch die Persönlichkeit.

Hipp: Dazu nenne ich Ihnen zur Veranschaulichung ein Beispiel der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.: Da gibt es Herrn Meier. Bei ihm vergeht kein Tag ohne Katastrophen. Seine alzheimerkranke Frau ist bereits sehr desorientiert und zudem sehr unruhig. Letzte Woche kam sie auf dem Balkon ins Stolpern und stieß einen schweren Blumenkasten um, so dass er auf die Straße fiel. Zum Glück ist niemandem etwas passiert.

Es gibt auch andere Tage. Da läuft sie bei gemeinsamen Spaziergängen plötzlich auf die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Ein Auto wäre kürzlich fast in ein parkendes Fahrzeug gefahren, als es ihr ausweichen musste. Herr Meier ist in großer Sorge, dass seine Frau einen Schaden anrichten könnte, für den sie selbst oder gar er aufkommen muss.

Hipp: Ein erwachsener Mensch ist grundsätzlich nur dann für einen Schaden haftbar, wenn er ihn selbst schuldhaft verursacht hat. Nach den gesetzlichen Vorgaben erfährt eine solche Haftung ihre Einschränkung aber dann, wenn der Schädiger aufgrund einer Erkrankung nicht verantwortlich gemacht werden kann. Dies ist in der Regel bei Demenzkranken gegeben. Angehörige sind nur in dem Fall schadenersatzpflichtig, wenn sie die Aufsichtpflicht verletzt haben.

Hipp: Ja, denn diese Problematiken kennen wir aus Versicherungsfällen mit Kindern. Bei diesen ist die Voraussetzung für "schuldhaftes Handeln", dass die Einsichtsfähigkeit in das eigene Handeln gegeben sein muss – einfach formuliert, wenn ein Kind oder eine dementiell erkrankte betreute Person nicht weiß, was "richtig oder falsch" oder "gut und böse" ist, dann unterliegt diese Person auch keiner gesetzlichen Haftung.

Grundsätzlich ist es so, dass wir als Allianz Versicherung beim Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung keine Unterschiede zwischen Gesunden, Kranken oder (geistig oder körperlich) Behinderten machen, d.h. jeder kann eine Privat-Haftpflichtversicherung abschließen.

Hipp: In unserem Haus ist es so, dass wir über eine derartige Erkrankung weder vor noch nach Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung informiert werden müssen.

Allerdings kann ich nicht ausschließen, dass es Versicherungen gibt, die eine solche Meldung von ihren Versicherten erwarten. Ich empfehle daher die eigene Versicherung anzusprechen und nachzufragen. Es gibt unter Umständen auch die Möglichkeit eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen, die eine Deckung umfasst, die den Kunden besser stellt als das Bürgerliche Gesetzbuch das vorsieht.

Also ein Tarif, der bestimmte Risiken einschließt , die durch die derzeitige Gesetzeslage nicht vorgesehen sind. Bei Schäden, die durch Kinder verursacht werden, sind solche Deckungen üblich.

Hipp: Wenn ein Pflegedienst diese Dienstleistung anbietet oder neu in sein Angebot aufnimmt, sollte dieser seine Versicherung unbedingt informieren. Dann kann besprochen werden, ob und welche Erweiterungen erforderlich sind. Denn nicht jedes Versicherungsunternehmen versichert auch Angebote, wie Tagespflege oder Versorgungen in ambulant betreuten Wohngemeinschaften.

Aus Sicht der Versicherungen wird nur ein bestimmtes Risiko, in der Regel das des klassischen ambulanten Pflegedienstes, versichert. Dazu gehört keine 24-Stunden-Betreuung einer Wohngemeinschaft oder die Betreuung einer Tagespflege.

Auch wenn die Abrechnung mit den Kassen über "ambulante" Tätigkeiten erfolgt – der Versicherer sieht darin ein anderes Tätigkeitsbild und damit auch ein anderes Gefahrenpotential.

Hipp: Diese Frage kennen wir als Versicherungsunternehmen auch aus den Studenten WGs. Ich empfehle, dass jeder Mieter einer Wohngemeinschaft eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung abschließt. Denn schließlich kann jeder Einzelne für etwaige Schäden haftbar gemacht werden.

Kompliziert kann es schon mal werden, wenn der eine Mieter etwas beim anderen kaputt macht. Denn hier spielt die moralische Verpflichtung etwaige Schäden begleichen zu wollen eine große Rolle.

Damit im Zweifel nicht auf den die Wohngemeinschaft betreuenden Pflegedienst herangetreten werden kann, sollte dieser unbedingt prüfen, ob bei jedem der Mieter eine Privat-Haftpflichtversicherung vorhanden ist.

Ebenso sollte jeder Mieter für seinen eigenen Hausrat eine entsprechende Versicherung abschließen.

Hipp: Meiner Meinung nach macht es wenig Sinn, dass ein Mieter für alle anderen eine Hausratversicherung abschließt. Denn unklar ist, wer tatsächlich welche Vermögensgegenstände hat und bei jedem Ein- oder Auszug müsste die Versicherung wieder auf Aktualität geprüft werden. 

In jedem Fall sollten sich Mieter, Vermieter und Betreuer des Pflegediensts zum notwendigen Versicherungsschutz beraten lassen.

 
Diese Aussagen stehen, wie immer, unter unserem Vorbehalt bei Zukunftsaussagen, der Ihnen hier zur Verfügung gestellt wird.
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