Achtung von Menschenrechten

Alle Menschen haben ein Recht auf grundlegende Rechte und Freiheit. Die Allianz erkennt die Bedeutung der Menschenrechte sowohl als wertebasiertes als auch als geschäftliches Thema an. Wir betrachten die Achtung der Menschenrechte als Mindeststandard für eine verantwortungsvolle Geschäftstätigkeit, sowohl innerhalb als auch außerhalb unserer direkten Geschäftstätigkeit.

Die Achtung von Menschenrechten ist ein Mindeststandard für verantwortungsbewusstes Handeln innerhalb und außerhalb unserer direkten Geschäftstätigkeit.

Die Allianz bekennt sich dazu,

  • den Schutz internationaler Menschenrechte zu unterstützen und zu achten
  • sicherzustellen, dass sich die Allianz nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht.

Die Menschenrechte zu deren Achtung sich die Allianz bekennt, sind durch die folgenden Abkommen geschützt:

  • die Internationale Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights): diese besteht aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie seinen beiden Fakultativprotokollen.
  • die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO): diese umfassen die Bereiche Abschaffung  von Kinder- und Zwangsarbeit; die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit; und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.

Die Allianz ist seit 2002 Mitglied im UN Global Compact (UNGC) und richtet ihre Unternehmenstätigkeit an den dort festgeschriebenen Prinzipien, einschließlich des Schutzes von Menschenrechten und Einhaltung von Arbeitsnormen, aus. 

Unser Ziel ist es, mögliche von Geschäftstätigkeiten – und Beziehungen entlang der Lieferkette – ausgehende nachteilige Auswirkungen auf Menschenrechte zu identifizieren, zu verhindern, zu mindern oder zu beheben. Unser Ansatz orientiert sich an den OECD-Leitsätzen für Multinationale Unternehmen und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

Wir bieten einen weltweiten Beschwerdemechanismus an, der sowohl für die Mitarbeitenden der Allianz als auch für andere Menschen zugänglich ist, deren Rechte von den Geschäftstätigkeiten der Allianz oder ihrer Zulieferer beeinträchtigt sein könnten.

Unsere Sorgfaltspflichten zur Achtung von Menschenrechten werden kontinuierlich verbessert, unter anderem durch die Überwachungsfunktion des Gruppen-Menschenrechtsbeauftragten.

In unserer Rolle als Industrieversicherer und Investor ist unser Prüfungsprozess für Menschenrechte Bestandteil unseres allgemeinen Nachhaltigkeitsansatzes, der in unser umfassenderes Risikomanagementsystem integriert ist.

Wir verwenden eine Kombination aus sektor- und länderspezifischen Ansätzen, um Menschenrechtsrisiken zu identifizieren.

Die menschenrechtsbezogene Due-Diligence-Prüfung wurde, wo relevant, in 13 sensible Geschäftsbereiche integriert, um sicherzustellen, dass Menschenrechte Teil der allgemeinen Risikobewertung für Versicherungen und Investitionen in nicht börsennotierte Anlageklassen sind. Bei Geschäften in gewissen Ländern, in denen es zu systematischen Menschenrechtsverletzungen kommt, führen wir eine dezidierte Prüfung in Bezug auf unsere Menschenrechtsrichtlinie durch.

Allianz SE, als Muttergesellschaft der Allianz Gruppe, unterliegt seit 2023 dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Wir habe in unserem eigenen Geschäftsbereich und unserer Lieferkette weltweit Risikomanagement-Systeme implementiert. Diese umfassen jährliche und anlassbezogene Analysen von menschenrechtlichen Risiken und spezifischen Umweltrisiken, angemessene Präventions- und Abhilfemaßnahmen, sowie umfangreiche Berichterstattung sowohl an relevante Entscheidungsträger der Allianz als auch die verantwortliche regulierende Behörde.

Eigener Geschäftsbereich:  Der Verhaltenskodex der Allianz (Allianz Group Code of Conduct) spiegelt die Werte und Grundsätze der Allianz wider und gibt unseren Mitarbeitenden Orientierung für ihr Handeln und ihre Entscheidungen. Die Allianz erwartet von ihren Mitarbeitenden, dass sie relevante Menschenrechte in Übereinstimmung mit internationalen Standards unterstützen und beachten. 

Wir haben im eigenen Geschäftsbereich der Allianz umfangreiche Maßnahmen implementiert, um Risiken für Menschen- und Arbeitnehmerrechte zu minimieren. Diese umfassen:

  • die Verankerung des Schutzes von Menschenrechten in internen Regelwerken, soweit dies mit lokalen Gesetzen und Anforderungen zu vereinbaren ist
  • verschiedene anonyme Feedback-Tools und Umfragen mit denen unsere Mitarbeitenden Themen wie Arbeitsbelastung, Vergütung und Diversität bewerten 
  • weitreichende Maßnahmen, um die physische Sicherheit der Mitarbeitenden zu gewährleisten sowie ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu unterstützen. 

Weitere Informationen zu Allianz als Arbeitgeber auf careers.allianz.com


Weltweite Lieferkette: Allianz erwartet von ihren Zulieferern, dass sie integer handeln und die Rechte ihrer Mitarbeitenden und anderer Personen respektieren, die von Geschäftsaktivitäten des Zulieferers betroffen sein könnten. Wir implementieren umfangreiche Maßnahmen, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in unserer Lieferkette zu adressieren, unter anderem

  • unser Verhaltenskodex für Zulieferer (Allianz Group Vendor Code of Conduct), der unsere Erwartungen an unsere Zulieferer in Bezug auf Menschenrechte und Arbeitsstandards festlegt
  • die Allianz „Sustainable Procurement Charter“ (Charter für nachhaltigen Einkauf), die sowohl unseren Einkäufern als auch unseren Zulieferern als Orientierungshilfe dient
  • unser Onboarding-Prozess in dem bestimmte Zulieferer zusätzliche Fragen zu ihren menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten beantworten.

Durch unserem Fokus auf soziale Inklusion unterstützen wir Projekte und Initiativen zur Stärkung der weltweiten Menschenrechte. Unser internationales Netzwerk aus 11 Allianz-nahen Firmenstiftungen widmet sich gesellschaftlichen Herausforderungen, um zukünftige Generationen zu schützen und zu stärken.