Die Achtung von Menschenrechten ist ein Mindeststandard für verantwortungsbewusstes Handeln innerhalb und außerhalb unserer direkten Geschäftstätigkeit.
Die Allianz bekennt sich dazu,
- den Schutz internationaler Menschenrechte zu unterstützen und zu achten
- sicherzustellen, dass sich die Allianz nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig macht.
Die Menschenrechte zu deren Achtung sich die Allianz bekennt, sind durch die folgenden Abkommen geschützt:
- die Internationale Menschenrechtscharta (International Bill of Human Rights): diese besteht aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; und dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie seinen beiden Fakultativprotokollen.
- die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO): diese umfassen die Bereiche Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit; die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit; und das Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf.
Die Allianz ist seit 2002 Mitglied im UN Global Compact (UNGC) und richtet ihre Unternehmenstätigkeit an den dort festgeschriebenen Prinzipien, einschließlich des Schutzes von Menschenrechten und Einhaltung von Arbeitsnormen, aus.