Die Allianz ist sich der Bedeutung von Menschenrechten bewusst, sowohl aus einer wertebasierten als auch aus wirtschaftlicher Sicht. Als Unterzeichner des UN Global Compact (UNGC) kommunizieren wir seit dem Jahr 2002 jährlich unsere Fortschritte bei der Implementierung der zehn Prinzipien des UN Global Compact.
In unseren unterschiedlichen Rollen als Industrieversicherer und Investor, Arbeitgeber, Unternehmen und Corporate Citizen tragen wir jeweils eine Verantwortung, Menschenrechte einzuhalten und zu bewahren. Für alle diese Bereiche haben wir unterschiedliche Prozesse etabliert. Wir, wie auch die gesamte Branche, werden uns auf diesem Gebiet weiterentwickeln und dafür sorgen, dass die Achtung von Menschenrechten bestmöglich in unsere Geschäftsmodelle integriert werden.
Integration der Menschenrechte in das Kerngeschäft
Als Industrieversicherer und Investor haben wir im Rahmen unseres ESG 1-Ansatzes einen Menschenrechts-Due-Diligence-Prozess entwickelt, der in unser allgemeines Risikomanagementsystem integriert und somit rasch und stringent umsetzbar ist. In unserer Due-Diligence verfolgen wir einen kombinierten sektor- und länderbasierten Ansatz. Die Allianz hat dreizehn ESG-Richtlinien für sensible Geschäftsfelder entwickelt, die sektorspezifisch auf Menschenrechtsaspekte Bezug nehmen. Dazu zählt zum Beispiel Kinderarbeit in der Landwirtschaft oder Zwangsarbeit im Bergbau. So ist sichergestellt, dass im Rahmen der generellen Risikoanalyse menschenrechtsrelevante Aspekte bei allen Versicherungstransaktionen und alternativen Investments im entsprechenden Sektor geprüft werden.
Außerdem hat die Allianz einen Prozess für die Identifizierung von Ländern entwickelt, in denen systematisch gegen Menschenrechte verstoßen wird. Für alle Geschäfte in diesen Ländern wird eine übergreifende Menschenrechtsrichtlinie angewendet.
Sollte ein Underwriter/Investmentmanager mit Hilfe dieser Richtlinien ein Menschenrechtsrisiko identifizieren, wird ein weiterer Due-Diligence-Prozess in Gang gesetzt, der ESG-Experten und zentrale Abteilungen wie die Risiko- und Kommunikationsabteilung involviert. Verfügt der (Rück-)Versicherer über genügend Einfluss (zum Beispiel als führender Versicherer oder durch gute Kontakte zum Kunden/Makler/Kapitalnehmer), wird ein Dialog mit dem entsprechenden Unternehmen angeregt, um das Menschenrechtsrisiko zu adressieren und sich für dessen Minderung stark zu machen.
Wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, die das Risiko verringern, oder wenn eine Einflussnahme nicht möglich ist, kann das Risiko untragbar sein. Bei einer solchen Entscheidung werden der Grad des Menschenrechtsverstoßes, die Bedeutung der Geschäftsbeziehung sowie das eigene Werteverständnis berücksichtigt.
Weitere Informationen über die Integration von ESG-Aspekten in die Investition unserer Eigenanlagen finden Sie hier.
Einhaltung von Menschenrechten als Arbeitgeber
Als Arbeitgeber achten wir darauf, dass die internationalen Menschenrechtsstandards auch für unsere eigene Belegschaft gelten. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist Grundlage für all unsere Geschäftstätigkeiten weltweit. Als Unterzeichner des United Nations Global Compact (UNGC) haben wir die darin formulierten zehn Grundsätze in unseren konzernweiten verbindlichen Verhaltenskodex verankert. Außerdem erkennen wir die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen an. Um die Mitarbeiterrechte zu stärken, haben wir als eines der ersten Unternehmen europaweite Mitbestimmungsstandards geschaffen. Außerdem haben wir einen europäischen SE-Betriebsrat gemäß der Gesetzgebung für Societas Europaea (SE) ins Leben gerufen.
Wir sind Unterzeichner der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Sie regelt nicht nur die grundlegenden Rechte am Arbeitsplatz, sondern beschreibt auch die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen. In Ländern, in denen Gewerkschaften und Betriebsräte verboten sind, respektieren wir zwar gültiges Recht, verhindern aber auch nicht die Bildung alternativer Arbeiternehmer-Organisationen. Wir handeln damit im Sinne der UNGC-Grundsätze.
Einhaltung von Menschenrechten in der Beschaffung
Als Unternehmen haben wir uns verpflichtet, dass die internationalen Menschenrechtsstandards auch für die Belegschaft in unserer Lieferkette gelten. Verantwortlich dafür ist unsere global agierende Einkaufsabteilung. Sie sensibilisiert aktuelle und zukünftige Lieferanten für dieses Thema. In der Praxis stellen wir sicher, dass unsere Lieferanten die ESG-Standards, die in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie in den Einkaufsrichtlinien verankert sind, einhalten. Beide Richtlinien berücksichtigen die Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und die Grundsätze des UN Global Compact (UNGC) und decken somit die Themen Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Korruptionsbekämpfung ab. Die Allianz setzt sich sich auch die Erfüllung des UK Modern Slavery Act ein, sowohl aus Sicht des Allianz-Geschäfts in Großbritannien als auch aus der Gruppenperspektive (PDF auf Englisch).
Unterstützung der Menschenrechte als Corporate Citizen
Als engagierter Unternehmensbürger unterstützen wir auch Projekte und Initiativen, die sich für den Schutz der Menschenrechte einsetzen. Unser internationales Netzwerk von 14 Stiftungen setzt sich mit gesellschaftlichen Herausforderungen auseinander. Zu diesem Netzwerk gehören die Allianz Umweltstiftung für verantwortungsbewusstes Umweltmanagement und die Allianz Kulturstiftung, die sowohl Kunst als auch den interkulturellen Dialog und die Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen fördert.
Beispielsweise richtete die Allianz Kulturstiftung 2014 das zehnte M100 Sanssouci Colloquium aus. Unter dem Motto „Medienfreiheit im Big-Data-Zeitalter" diskutierten die Konferenzteilnehmer aus aller Welt über die Bedeutung von Meinungsaustausch und Freiheit.
Die Allianz fördert karitative Organisationen, sofern sie unsere Menschenrechtsstandards einhalten. Die Allianz Leitlinie für Spenden und gemeinnütziges Engagement (Corporate Giving) stellt klar, dass nur Organisationen unterstützt werden, die die Grundsätze des Allianz Verhaltenskodex für Business Ethics und Compliance einhalten.