Allianz nennt erste Details zur Kapitalerhöhung

Der Vorstand der Allianz AG hat jetzt mit Zustimmung des Aufsichtsrats sowohl die Bezugsfrist als auch das Bezugsverhältnis für die geplante Kapitalerhöhung festgelegt. Für je 15 alte Allianz Aktien sollen den Aktionären 7 neue Allianz Aktien mit Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2003 zum Bezug angeboten werden. Der Bezugspreis für die neuen Aktien wird zeitnah festgelegt und veröffentlicht. Gleichzeitig sollen den Inhabern von Allianz Genussrechten junge Genussscheine im Verhältnis 15:7 zum Bezug angeboten werden; der Bezugspreis wird parallel zu demjenigen der Aktien ermittelt. Die Bezugsfrist für die jungen Allianz Aktien und Genussscheine beginnt voraussichtlich am 15. April 2003 und endet voraussichtlich am 29. April 2003.

Keine Verbreitung in die USA, Kanada, Australien und Japan

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Kein Angebot

Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Erwerb von Wertpapieren dar.
Die hierin beschriebenen Wertpapiere der Allianz Aktiengesellschaft werden in den USA, Kanada, Australien und Japan nicht öffentlich zum Kauf angeboten und werden nicht entsprechend dem U.S. Securities Act of 1933 registriert. Sie dürfen ohne eine Registrierung oder eine anwendbare Ausnahme von der Registrierung entsprechend dem U.S. Securities Act of 1933 in den USA weder direkt noch indirekt angeboten oder verkauft werden.

Vorbehalt bei Zukunftsaussagen

Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen ergeben sich eventuell Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und –märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen. Abweichungen resultieren ferner aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, und insbesondere im Bankbereich aus dem Ausfall von Kreditnehmern. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung Zukunftsaussagen zu aktualisieren.

Keine Pflicht zur Aktualisierung
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