Aufgrund der positiven Aufnahme der Kapitalerhöhung bei Investoren beläuft sich das Gesamtvolumen der Emission anstelle der ursprünglich geplanten 3,5 bis 4,0 Milliarden Euro auf rund 4,4 Milliarden Euro. Wie bereits am 20. März 2003 angekündigt, plant die Allianz insgesamt Kapitalmaßnahmen in der Größenordnung von 5 Milliarden Euro.
Basierend auf dem Schlusskurs der Allianz Aktie vom 19. März 2003 (64,80 Euro), dem Tag vor der Ankündigung der Kapitalmaßnahmen, bedeutet der Bezugskurs einen Abschlag von rund 41 Prozent. Bezogen auf den Schlusskurs vom 11. April 2003 (56,95 Euro) beträgt der Abschlag rund 33 Prozent. Der Bezugskurs für die jungen Allianz Genussscheine wurde mit 59,20 Euro festgelegt.
Die Konsortialbanken - Citigroup, Deutsche Bank, Goldman Sachs und UBS Warburg - werden die neuen Aktien - unter Berücksichtigung marktüblicher Bedingungen - zum Bezugspreis übernehmen. Zusammen mit Dresdner Kleinwort Wasserstein werden die Mitglieder des Konsortiums als Joint Global Coordinators der Transaktion fungieren.
Die Allianz hatte bereits bekannt gegeben, dass den Aktionären für je 15 alte Allianz Aktien 7 neue Allianz Aktien mit Gewinnberechtigung für das Geschäftsjahr 2003 zum Bezug angeboten werden. Den Inhabern von Allianz Genussrechten werden junge Genussscheine ebenfalls im Verhältnis 15:7 und mit Ausschüttungsberechtigung ab dem Geschäftsjahr 2003 zum Bezug angeboten. Die Bezugsfrist für die jungen Allianz Aktien und Genussscheine beginnt am 15. April 2003 und endet voraussichtlich am 29. April 2003. In der Zeit vom 15. bis 25. April 2003 (einschließlich) können Bezugsrechte über die Börse gehandelt werden. Während des Bezugsrechtshandels können Allianz Aktionäre und Genusscheininhaber an der Börse auch Teilbezugsrechte erwerben oder verkaufen. Somit ist der Bezug auch einer Allianz Aktie bzw. eines Allianz Genussscheins möglich.
Allianz Aktionäre und Genussscheininhaber können nach Ablauf der Bezugsfrist, frühestens jedoch ab dem 30. April 2003 über die neuen Aktien bzw. Genussscheine verfügen. Es ist vorgesehen, zum 30. April 2003 auch die neuen Allianz Aktien und Genussscheine an allen deutschen Wertpapierbörsen in den Handel einzubeziehen.
In den folgenden Tagen werden die Allianz Aktionäre und Genussscheininhaber von den Depotbanken bzw. der Allianz ausführlich informiert. Dies erfolgt bei Aktionären, die ihre Allianz Aktien oder Allianz Genussscheine bei einer Depotbank verwahren, direkt über die Depotbank, bei Aktionären, die ihre Aktien in Eigenverwahrung halten, über die Allianz.
Allianz legt Bezugspreis für die neuen Aktien fest
Die Einschätzungen stehen wie immer unter den nachfolgend angegebenen Vorbehalten.
Keine Verbreitung in die USA, Kanada, Australien und Japan
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Kein Angebot
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Die hierin beschriebenen Wertpapiere der Allianz Aktiengesellschaft werden in den USA, Kanada, Australien und Japan nicht öffentlich zum Kauf angeboten und werden nicht entsprechend dem U.S. Securities Act of 1933 registriert. Sie dürfen ohne eine Registrierung oder eine anwendbare Ausnahme von der Registrierung entsprechend dem U.S. Securities Act of 1933 in den USA weder direkt noch indirekt angeboten oder verkauft werden.
Vorbehalt bei Zukunftsaussagen
Soweit wir in dieser Meldung Prognosen oder Erwartungen äußern oder unsere Aussagen die Zukunft betreffen, können diese Aussagen mit bekannten und unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Neben weiteren hier nicht aufgeführten Gründen ergeben sich eventuell Abweichungen aus Veränderungen der allgemeinen wirtschaftlichen Lage und der Wettbewerbssituation, vor allem in Allianz Kerngeschäftsfeldern und -märkten, aus Akquisitionen sowie der anschließenden Integration von Unternehmen und aus Restrukturierungsmaßnahmen. Abweichungen resultieren ferner aus dem Ausmaß oder der Häufigkeit von Versicherungsfällen, Stornoraten, Sterblichkeits- und Krankheitsraten beziehungsweise -tendenzen, und insbesondere im Bankbereich aus dem Ausfall von Kreditnehmern. Auch die Entwicklungen der Finanzmärkte und der Wechselkurse, sowie nationale und internationale Gesetzesänderungen, insbesondere hinsichtlich steuerlicher Regelungen, können einen Einfluss ausüben. Terroranschläge und deren Folgen können die Wahrscheinlichkeit und das Ausmaß von Abweichungen erhöhen. Die Gesellschaft übernimmt keine Verpflichtung Zukunftsaussagen zu aktualisieren.
Keine Pflicht zur Aktualisierung
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