Die Nichtfinanzielle Erklärung wurde in Übereinstimmung mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (EU-Richtlinie 2014/95/EU) erstellt. Sie konzentriert sich auf die Schlüsselkennzahlen, die unsere wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen widerspiegeln sowie auf jene, die wir konzernweit zur Steuerung unseres Geschäfts nutzen. Die Struktur der Erklärung und der Inhalt orientieren sich an den gesetzlichen Vorgaben.
Die Allianz SE und der Allianz Konzern erfüllen die gesetzlichen Pflichten zur Abgabe einer nichtfinanziellen Erklärung und einer nichtfinanziellen Konzernerklärung durch die Veröffentlichung einer zusammengefassten nichtfinanziellen Erklärung für den Allianz Konzern und die Allianz SE. Mit der betriebswirtschaftlichen Prüfung zur Erlangung hinreichender Sicherheit (reasonable assurance) der Nichtfinanziellen Erklärung wurde PricewaterhouseCoopers GmbH WPG (PwC) beauftragt.
Die Nichtfinanzielle Erklärung erschien erstmals 2017. Im ersten Jahr handelte es sich um einen gesonderten Bericht, seit 2018 ist die Nichtfinanzielle Erklärung Teil des jeweiligen Geschäftsberichts. Der Geschäftsbericht 2024 beinhaltet eine Nachhaltigkeitserklärung, im Einklang mit den European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die auch die Anforderungen an die nichtfinanzielle Erklärung des Konzerns gemäß § 315b bis 315c HGB erfüllt.