Hier finden Sie die Tagesordnung zur Hauptversammlung der Allianz SE, die am Mittwoch, 4. Mai 2016, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München, stattfand.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2015, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2015

Diese Unterlagen können im Internet unter www.allianz.com/hv eingesehen werden. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2015 erzielten Bilanzgewinn der Allianz SE in Höhe von EUR 4.228.626.130,21 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 7,30 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie: EUR 3.320.374.442,20

Gewinnvortrag: EUR 908.251.688,01

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 2.154.186 eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG) nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 7,30 je gewinnberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Allianz SE, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

 

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Allianz SE, die im Geschäftsjahr 2015 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Nachwahl zum Aufsichtsrat

Herr Peter Denis Sutherland hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats der Allianz SE mit Wirkung zum Ende der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2016 niedergelegt.

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß Art. 40 Abs. 2, Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE) (SE-VO), § 17 SE-Ausführungsgesetz (SEAG), § 21 Abs. 3 SE-Beteiligungsgesetz (SEBG), Teil B der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE vom 3. Juli 2014 (SE-Vereinbarung), § 6 der Satzung der Allianz SE aus zwölf Mitgliedern zusammen, und zwar jeweils aus sechs Anteilseignervertretern und sechs Arbeitnehmervertretern. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung bestellt.

Aufgrund der Mandatsniederlegung von Herrn Sutherland zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung am 4. Mai 2016 ist von der Hauptversammlung ein Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen.

Der Aufsichtsrat schlägt vor zu beschließen:

Herr Dr. Friedrich Eichiner, wohnhaft in München, Mitglied des Vorstands der BMW AG, wird für eine Amtszeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2016 beschließt, längstens jedoch für zwei Jahre, zum Mitglied des Aufsichtsrats der Allianz SE bestellt.