Hier finden Sie die Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung der Allianz SE, die am Mittwoch, 6. Mai 2015, in der Olympiahalle im Olympiapark, Coubertinplatz, 80809 München, stattfand.

Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31.12.2014, der Lageberichte für die Allianz SE und den Konzern, der erläuternden Berichte zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 und § 289 Abs. 5 HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2014

Diese Unterlagen können im Internet unter www.allianz.com/hv und in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, Königinstr. 28, 80802 München, eingesehen werden. Sie werden den Aktionären auf Wunsch auch zugesandt. Ferner werden die Unterlagen in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.

Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen.

Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2014 erzielten Bilanzgewinn der Allianz SE in Höhe von EUR 3.786.745.743,20 wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von EUR 6,85 auf jede gewinnberechtigte Stückaktie: EUR 3.111.752.678,40

Gewinnvortrag: EUR 674.993.064,80

Der Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt die von der Gesellschaft im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der Hauptversammlung im Bundesanzeiger unmittelbar oder mittelbar gehaltenen 2.729.536eigenen Aktien, die gemäß § 71b Aktiengesetz (AktG)nicht dividendenberechtigt sind. Bis zur Hauptversammlung kann sich die Zahl der gewinnberechtigten Aktien verändern. In diesem Fall wird, bei unveränderter Ausschüttung von EUR 6,85 je gewinnberechtigter Stückaktie, der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag über die Gewinnverwendung unterbreitet werden.

Entlastung der Mitglieder des Vorstands

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands der Allianz SE, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats der Allianz SE, die im Geschäftsjahr 2014 amtiert haben, für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.

Satzungsänderung zur Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder

§ 6 der Satzung der Allianz SE in der derzeit gültigen Fassung sieht vor, dass der Aufsichtsrat der Gesellschaft aus zwölf Mitgliedern besteht, die sämtlich von der Hauptversammlung bestellt werden. Sechs Mitglieder sind auf Vorschlag der Arbeitnehmer zu bestellen, wobei die Hauptversammlung in diesem Fall an die Wahlvorschläge gebunden ist.

In der am 03.07.2014 beschlossenen Neufassung der Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE wurde nunmehr von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, das Verfahren zur Nominierung und Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat in der Vereinbarung zu regeln (Art. 40 Abs. 2 Satz 3 SE-VO; § 21 Abs. 3 SEBG). Danach erfolgt zukünftig die Bestellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat durch den SE-Betriebsrat und nicht mehr durch die Hauptversammlung. Die Satzung ist entsprechend anzupassen.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor zu beschließen:

§ 6 der Satzung der Allianz SE wird wie folgt neu gefasst:

„Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern und setzt sich aus sechs Anteilseignervertretern und sechs Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat werden von der Hauptversammlung bestellt. Die Bestellung der Arbeitnehmervertreter erfolgt nach den Bestimmungen der nach Maßgabe des Gesetzes über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SE-Beteiligungsgesetz – SEBG) geschlossenen Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Allianz SE in der jeweils gültigen Fassung.“